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Reichs-Gesetzblatt.
No 28.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom
25. April d. J. aufzunehmenden Anleihe. S. 273.
(Nr. 1452.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten
Erlasses vom 25. April d. J. aufzunehmenden Anleihe. Vom 12. Dezember 1881.
Auf Ihren Bericht vom 9. d. M. genehmige Ich, daß der in Gemäßheit
Meines Erlasses vom 25. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 92) durch eine Anleihe
zu beschaffende Betrag von 52 427 221 Mark auf Grund des Gesetzes vom
24. Mai d. J., betreffend die Aufnahme einer Anleihe für die Reichseisenbahnen
in Elsaß-Lothringen (Reichs-Gesetzdl. S. 93), um 12 485 664 Mark, also auf
64 912 885 Mark erhöht werde. Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren
Anordnungen zu treffen und die Reichsschuldenverwaltung mit näherer Anweisung
zu versehen. Dieser Mein Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 12. Dezember 1881.
Wilhelm.
Fürst v. Bismarck.
An den Reichkanzler.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs- Gesetzbl. 1881. 51
Ausgegeben zu Berlin den 23. Dezember 1881.