Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

esetzs—  ammlung

für  das

Fürsteuthum  Reuß  jüngerer  Linie.

No.  444.

 

Ministerial-Bekanntmachung,
die  Einführung  gleichmäßiger  Formulare  für  Staatsangehörigkeits-Ausweise
  betreffend,
vom  20.  März  1883.
(Abgedruckt  in  Nr.  13  des  Amts=  und  Verordnungsblattes  vom  Jahre  1889.)

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sihung  vom  3.  März  1883  beschlossen:
daß  die  zur  Benutung  innerhalb  des  Reichsgebiets  bestimmten  Bescheinigungen
  über  die  Staatsangehörigkeit  nach  dem  nachstehend  abgedruckten
Formularc  auszustellen  seien.  «
Dies  wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Vekauntmachung  vom  9.  Februar  1881
wegen  der  Heimathscheine  für  das  Ausland  (Ges.  Samml.  Bd.  XIX.  S.  249)  andurch
mit  dem  Bemerken  bekaunt  gegeben,  daß  zur  Benu#tzug  innerhalb  des  deukschen  Neichsgebiels
  fortan  ausschließlich  nur  das  bezeichucte  Formular  von  Staatsangehörigkeits-Ausweisen
  an  Stelle  der  früheren  Heimathscheine  von  den,  nach  wie  vor  für  Ausstellung
  derselben  zuständigen  Behörden  in  Anwendung  zu  bringen  ist.

Gera,  den  20.  März  1883.
Fürstlich  Reuß-Pl.  Ministerium.
Dr.  E.  v.  Beulwiß.
Dr.  Winkler.

Ausgegeben  am  27.  Juni  1883.