Volltext : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

Anmerkung.

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A.

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Stadt  JN.

·  Liste  der  Stimmberechtigten,
einschließlich  der  zur  Ernennung  als  Wahlmaͤnner  Befaͤhigten,  zu  den  staͤdtischen

Wahlen  vom  Jahre  1832.
In  Staͤdten,  wo  nach  Districten  gewaͤhlt  wird,  ist  die  Wahlliste  nach  denselben  abzutheilen.

Diesenigen  angesessenen  Einwohner,  welche  nicht  stimmberechtigt  und  daher  noch  weniger  als  Wahlmänner
  zu  ernennen  sind,  werden  in  dieser  Liste  gar  nicht  aufgeführt.

I.  Stimmberechtigte,  welche,  nach  §.  55.  des  Wahlgesetzes,  auch  zur  Ernennung
als  Wahlmänner  befähigt  sind.

 

 

0.  1.
d.  ..
b.  c.  d.  Immobiliarbesitzthum  Betrag  der  Abgaben  g.
Fortlau—  Vor-  und3  d  Gründ  Schocken,  Quafende
  Vor=  und  Zu-  Stand  und  Ge—-  hun  audere  Srun  -  an  Schocken,  Qua—  Anmerkungen.
Alter.  der  Stimmberechti=  tembern  und  andern
Nummer.name.  werbe.
gung.  Grundsteuern.
Anmerk.  Der  Anmerk.  Anmerkung.  Anmerkung.  Anmerkung.  Anmerkung.
1.  Zuname  ist  vor=  Fehlt  es  Auch  der  nicht  l.)  Die  Wohnhäuser,  welchee  Es  wird  hier  der  In  dieser  Spalte  sind
1  anzusetzen  und  hierüber  an  zünftigen  Gewerbe  die  betreffenden  Personen  ganze  jährliche  Be=  vorzüglich  auch  bei  Den-4
  die  Ordnung  der  ganz  ge=  und  Beschäftigungen  besitzen,  werden  hier  nach  trag  jeder  Steuer,enigen,  wegen  deren  Be-3
  Wohnungen  nauer  jist  hier  zu  gedenken,  der  Lage  und  Nummer  wenn  sie  auch  von  ver-fähigung  zum  Stimmv
  nach  den  Num-Nachricht,  insoweit  sie  in  Noto-des  Brandcatasters,  an=  schiedenen  Grundstük=  rechte,  oder  zur  Ernenmern
  der  so  ist  rietät  beruhen,  z.  B.  dere  Besitzungen  nach  ih-ken  entrichtet  wird,  in  nung  als  Wahlmänner
Brandkassen=  wenigstens  Kupferstecher  2c.  rer  Lage  und  Beschaf-eeiner  Summe  ange-Zweifel  entstanden  sind,
verzeichnisse  zu  zu  bemer-  fenheit  kürzlich  bemerkt.zeigt.  Ist  ganz  ge-oder  entstehen  könnten,
beobachten.  ken,  ob  das  z.  B.  „besitzt  ein  Haus  naue  Ermittelung  nicht  die  Gründe  dieser  Zweifel
Individu-  am  Narkte  No.  93  und  sogleich  möglich,  so  und  weshalb  solche  denum
  das  30  2  Schfl.  Stadtfeld  vor  wird  angezeigt,  ob  der  noch  unbeachtet  geblieben,
oder  doch  dem  Burgthore.“  jährliche  Betrag  we=  zum  Behuf  der  vollständir
das  Löste  nigstens  10  Thlr.——sien  Information  des  Com-Jahr
  cge-  Anmerk.  2.)  Bei  Den=  erreiche.  missars  genau  zu  bemerwiß
  zurück-  jenigen,  welche,  nach  §.60.  en.
gelegt  habe.  des  Wahlgesetzes,  in  der

 

 

 

 

 

Liste  mit  aufzunehmen
sind,  wird  der  Grund  dieser
  Berechtigung  angezeigt;
  z.  B.  „ist  (überdieß
auch)  als  Rathsmitglied
hier  aufzuführen.“