Ber Volhe Adler. Orden.
Orbens-Statuten
des
Prandenburgischen Kothen Adlers.
Vom 13. Juli 1731.
Von Stifftung und Fortsetung des Grdeus.
On 00ttes Gnaden Wir Georg JFriederich Carl, Margenen
zu Brandenburg, in Preußen, zu Magdeburg. Stettin, pommern, der Cassuben, und Wenden,
zu Mecklenburg, auch in Schlesien, zu Crossen Hertzog, Gurggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt,
Minden, Camin, Wenden, Schwerin und Ratzeburg, Graf zu Hohenzollern, und Schwerin,
Zerr der Lande Rostoch und Stargardt 2c. Thun hiermit kund und zu wissen, daß nachdem der
Weyland Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Grorg Wilhelm. Marggraf zu Bramenburg,
in Preussen, zu Magdeburg, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg, auch in
Schlesien, zu Crossen, Hertzog, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden,
Schwerin, und Ratzeburg, Graf zu Hohenzollern, und Schwerin, Herr der Lame Resteck und Stargardt
c. Der Röm. Kayserl. dam des Königs in Pohlen Majestät, Majestät, wie auch des Heil.
Röm. Reichs und des Löbl. Fränckischen Creises respectivé General-Feld-Marschall, General der
Carallerie und Obrister über drey Negimenter zu Roß und zu Fuß 2c. Unser höchst-löblicher Herr
Regierungs-Vorfahrer, in Dero Fürstl. Brandenburgl. Hauß des Burggraffthum Nürnbergs oberhalb
Cebürgs, aus sehr rühmlichen Absichten und nach dem Exempel anderer Fürsten und Herrn, einen
Ritter-Orden eingeführet und aufgerichtet, die Fortsetzung resselben aber Dero Fürstl. Herren Landes-Successoren
angelegenheitlich aufgetragen haben; Wir also aus schuldiger Ehrerbietung vor hochbesagten
Unsers in GOtt ruhenden Herru Vetters Lbdl. und um Dero Preißwürdiges Gedächtnüß
hiedurch so mehr an die Nachkemmenschafft zu bringen, diese Löbl. Einrichtung so williger fort zu
führen gemeinet seyn, als Dieselbe durch diesen Orden Dero selbst eigene und derer Fürsten des
Brandenburgl. Hauses zu hegende Hochachtung für die alte teutsche Redlich= und Aufrichtigkeit an den
Tag legen, und Areliche Gemüther zur rühmlichen Nachfolge aufmuntern wollen.
Wie Wir nun währender unserer Fürstl. Regierung, diesen zur Ehre des Fürstlichen Hauses
eingeführten Orden nicht nur beybehalten, und so viel an Uns ist, in mehrere Aufnahme bringen
werden, sondern daß auch solches von Unsern künfftigen Herrn Landes-Successoren fortwährig geschehe,
dieselbe freundlich und ernstich ermahnen.