Full text : Der Preußische Ordens-Herold.

Ber  Volhe  Adler.  Orden.

Orbens-Statuten

des
Prandenburgischen  Kothen  Adlers.

Vom  13.  Juli  1731.

Von  Stifftung  und  Fortsetung  des  Grdeus.

On  00ttes  Gnaden  Wir  Georg  JFriederich  Carl,  Margenen

  zu  Brandenburg,  in  Preußen,  zu  Magdeburg.  Stettin,  pommern,  der  Cassuben,  und  Wenden,
zu  Mecklenburg,  auch  in  Schlesien,  zu  Crossen  Hertzog,  Gurggraf  zu  Nürnberg,  Fürst  zu  Halberstadt,
  Minden,  Camin,  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg,  Graf  zu  Hohenzollern,  und  Schwerin,
Zerr  der  Lande  Rostoch  und  Stargardt  2c.  Thun  hiermit  kund  und  zu  wissen,  daß  nachdem  der
Weyland  Durchlauchtigste  Fürst  und  Herr,  Herr  Grorg  Wilhelm.  Marggraf  zu  Bramenburg,
in  Preussen,  zu  Magdeburg,  Stettin,  Pommern,  der  Cassuben  und  Wenden,  zu  Mecklenburg,  auch  in
Schlesien,  zu  Crossen,  Hertzog,  Burggraf  zu  Nürnberg,  Fürst  zu  Halberstadt,  Minden,  Camin,  Wenden,
Schwerin,  und  Ratzeburg,  Graf  zu  Hohenzollern,  und  Schwerin,  Herr  der  Lame  Resteck  und  Stargardt
  c.  Der  Röm.  Kayserl.  dam  des  Königs  in  Pohlen  Majestät,  Majestät,  wie  auch  des  Heil.
Röm.  Reichs  und  des  Löbl.  Fränckischen  Creises  respectivé  General-Feld-Marschall,  General  der
Carallerie  und  Obrister  über  drey  Negimenter  zu  Roß  und  zu  Fuß  2c.  Unser  höchst-löblicher  Herr
Regierungs-Vorfahrer,  in  Dero  Fürstl.  Brandenburgl.  Hauß  des  Burggraffthum  Nürnbergs  oberhalb
Cebürgs,  aus  sehr  rühmlichen  Absichten  und  nach  dem  Exempel  anderer  Fürsten  und  Herrn,  einen
Ritter-Orden  eingeführet  und  aufgerichtet,  die  Fortsetzung  resselben  aber  Dero  Fürstl.  Herren  Landes-Successoren
  angelegenheitlich  aufgetragen  haben;  Wir  also  aus  schuldiger  Ehrerbietung  vor  hochbesagten
  Unsers  in  GOtt  ruhenden  Herru  Vetters  Lbdl.  und  um  Dero  Preißwürdiges  Gedächtnüß
hiedurch  so  mehr  an  die  Nachkemmenschafft  zu  bringen,  diese  Löbl.  Einrichtung  so  williger  fort  zu
führen  gemeinet  seyn,  als  Dieselbe  durch  diesen  Orden  Dero  selbst  eigene  und  derer  Fürsten  des
Brandenburgl.  Hauses  zu  hegende  Hochachtung  für  die  alte  teutsche  Redlich=  und  Aufrichtigkeit  an  den
Tag  legen,  und  Areliche  Gemüther  zur  rühmlichen  Nachfolge  aufmuntern  wollen.

Wie  Wir  nun  währender  unserer  Fürstl.  Regierung,  diesen  zur  Ehre  des  Fürstlichen  Hauses
eingeführten  Orden  nicht  nur  beybehalten,  und  so  viel  an  Uns  ist,  in  mehrere  Aufnahme  bringen
werden,  sondern  daß  auch  solches  von  Unsern  künfftigen  Herrn  Landes-Successoren  fortwährig  geschehe,
dieselbe  freundlich  und  ernstich  ermahnen.