Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

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Dem  gemäß  haben  die  beiderseitigen  Kommissarien  diesen  Vertrag
in  zwei  gleichlautenden  Exemplaren  ausgefertigt  und  mit  Beifügung  ihrer
Wappen  eigenhändig  unterschrieben.

So  geschehen  Warschau,  den  zwei  und  zwanzigsten  Marz  des  Jahres
Eintaufend  Achthundert  und  Siebenzehn.

(I.  8.)  (I.  S.)

August  Wilhelm  von  Leipziger,  Franz  Schascheck  von  Mezihurz,
Regierungs-DOirektor,  Ritter  des  K.  K.  Oesterreichischer  Kommissar.
rothen  Adlerordens  dritter  Klasse,
und  Bevollmächtigter  Sr.  Majestät
  des  Königs  von  Preußen.

(L.  S.)

Carl  Semler,

K.  Regierungs=  und  vortragender

Rath  im  Finanz-Ministerium,  des

eisernen  Kreuzes  und  des  K.  Russischen

  St.  Annen-Ordens  2ter

Klasse  Ritter,  Bevollmachtigter

Er.  Majestät  des  Königs  von

Preußen.

Dieser  Vertrag  ist  am  20sten  Juni  1817.  von  des  Königs  Majestat

  ratifigirt,  und  die  Ratifikations-Urkunden  sind  hiernächst  zu  Wien  auswechselt
  worden.

Anmerkung.  Die  in  dem  ersten  Artikel  des  vorstehend  abgedruckten
  Vertrages  erwähnten  nachträglichen  Bestimmungen,  welche  die  Artikel
2  J.  und  25.  des  Oesterreichisch-Russischen,  und  die  Artikel  22.  und  23.  des
Preußisch-Russischen  Traktats,  durch  die  Warschauer  Kommissions-Verhandlungen
  erhalten  haben,  sind  in  dem  zwischen  Preußen  und  Rußland  unterm
ieten  Dezember  1818.  zu  Petersburg  abgeschlossenen  Handels=  und  Schifffahrts-Vertrage,
  und  zwar  im  Artikel  I.  und  im  Artikel  2.  bis  Lit.  e.  enthalten.


Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.

 

No.  500.)