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Betrag
für das
Ausgabe. Etatsjahr
1885/86.
Mark.
(6.) Uebertrag 5 861 000
15/17. Zur Erweiterung von Festungsthoren und Thorbrücken im
Interesse des Verkehrs, deren Kosten dem Reichsfestungs-
baufonds nicht zur Last fallen (Artikel IV Absatz 2 des Gesetzes
vom 30. Mai 1873) .. .. . . ... 169 000
18. Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, deren Kosten dem
Reichsfestungsbaufonds nicht zur Last fallen .. 1 500 000
19. Zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg, auf Grund
des Gesetzes vom 14. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 62) 1 679
20. Zur Erweiterung der Artillerie-Schießplätze . .. 1 255 415
Zu Kasernenbauten:
21/45. a) Preußen etc. ...................... 11 022 265
b) Sachsen ................... ...................... –
c) Württemberg .... . . . . . . . .. —
46. Zu Erstattungen auf aus Landesmitteln aufgewendete Kasernen-
bau etc. Kosten .............................. . .. 525 000
20 334 359
Summe V 32 143 358
7. 1/29. VI. Marineverwaltung ... ..... .. .. . .. . . . . . . . . . .. 9 259 400
8. VII. Reichs- Justizverwaltung .......................... ... . . . . . . . . .. —
9. 1/2. VIII. Reichsschatzamt . . .. . . . . .. 4 300 000
IX. Eisenbahnverwaltung.
10. 1/7. Außerordentlicher Etat. .. . . . . . . . . .. .. . .. . . . . . . . . .. 3 800 000
11. X. Fehlbetrag des Haushalts des Etatsjahres 1883/84,
vorbehaltlich der Berichtigung in Folge der Revision der
Rechnugen . . . ................................................................................. . . .. 1 740 319