Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer
des  zur  Zeit  des
Vertragsabschlusses -      gültigen belgischen Zolltarifs
Bennenung der Gegenstände
  Maßstab.  Betrag
  Franken.
aus  17.  JLeim;  Mineralwasser  aller  Art;  Chinin  und  Chininsalze  ..  .  .  .  frei
19.  Dünger  ..  ...  .  .  .  .  .  ...  frei
I
aus22.Seidengarn.......................................  frei
aus  23.Pflaumen,  getrocknete,  in  Fässern  von  mindestens  180  Kilogramm
oder  in  Säcken  von  mindestens  80  Kilgaramm  Bruttogewicht
ohne  innere  Umschließungen  ..  100  kg  15
aus  24.  Herrenkleidungsstücke  aus  Wolle  allein  oder  gemischt  mit  anderen
Spinnmaterialien,  Wolle  dem  Gewichte  nach  vorherrschend;
leinene  Kragen  und  Manschetten;  Herrenhüte  jeder  Art.  Wert  10%
aus  25.  Rüböl,  Rapsöl,  Palmkernöl------=  ...  frei
1
26.  Wissenschaftliche  Instrumente  und  Apparate  frei
aus  29.  Werkzeuge:
aus  Gußeien  ..  100  kg  2
aus  Schmiedeeisen  oder  Stahl.  »  4

 

Die  nachbezeichneten  Maschinen  und  mechanischen  Vorrichtungen:

Appretur-,  Bleicherei-,  Färberei-  und  Druckerei—
maschinen;  Maschinen  für  die  Herstellung  von  Wollen—
geweben;  Maschinen  für  die  Schokolade=  und  Zuckerwaren-Fabrikation;
  Maschinen  für  Echorienfabri.
kation;  Gasmotoren)  Geschwindigkeitsmesser  (Tachymeter))
  Centrifugen  und  Filterpressen  für  chemische
Fabriken;  Maschinen  und  Apparate  für  Zuckerfabriken
und  Zuckerraffinerien;  desgleichen  für  Brennereien  und
Spritraffinerien  sowie  für  Brauereien;  Mälzereimaschinen)
  Bierschankapparate;  Mineralwasserapparate;
Maschinen  und  Apparate  zur  Flüssigmachung  von