Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

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Nummer  Maaßstab
Benennung  der  Gegenstände.  der  Zollsatz

Verzollung.
  Mark.
b)  Ultramarin  ......  .  ..  .  .  ..  ..  .  .  .  .  .  .  ..  ..  .  .  ..  100  Kilogramm  15
c)  Wachholderöl,  Rosmarinöl  ...  ..  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  desgl.  12
d)  Zündhölzer  und  Zündkerzchen  desgl.  10
e)  Oxalsäure  und  oxalsaures  Kali;  gelbes,  weißes  und
rothes  blausaures  Kali  ....  .  .  ..  ......  .  .  .  ..  desgl.  8
f)  Oelfirniß  ....  .  ..  .  .....  ..  ....  ..  .  ..  .  ..  .  ...  desgl.  6
g)  Aetzkali,  Aetznatron  .  ..  desgl.  4
h)  Alaun;  Barytweiß;  Buchdruckerschwärze;  Chlorkalk;
Farbholzextrakte;  Gelatine;  Kitte;  Leim;  Ruß;
Schuhwichse;  Siegellack;  Tinte  und  Tintenpulver;
Wagenschmiere;  Zündwaaren  mit  Ausnahme  der
Zundhölzer  und  Zündkerchen  desgl.  3
i)  Soda,  kalzinirte;  doppeltkohlensaures  Natron  desgl.  2,50
k)  Soda,  rohe,  natürliche  oder  künstliche;  krystallisirte
Soda;  Pottashee  ...  desgl.  1,50
l)  Wasserglas  .  ..  desgl.  1
m)  rohe  Erzeugnisse  und  chemische  Fabrikate  für  den
Gewerbe-  oder  Medizinalgebrauch,  insbesondere  auch
Droguerie-,  Apotheker-  und  Farbewaaren,  alle  diese
Gegenstände,  insoweit  sie  nicht  vorstehend  unter
a  bis  l,  nachstehend  unter  n  oder  o  oder  unter
anderen  Nummern  des  Tarifs  begriffen  sind;  Benzol
und  ähnliche  leichte  Theeröle;  Terpentinöl;  Harzöl;
Thieröl;  Mineralwasser,  künstliches  und  natürliches,
einschließlich  der  Flaschen  und  Krüge;  Mundlack
(Oblaten);  eingedickte  Säfte;  Schießpulver)  Weinhefe,
  trockene  und  teigartige  .  frei
n)  Strontianpräparate.......................  100  Kilogramm  2
o)  Kreide,  geschlemmte  ....  ....  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  desgl.  0,30