Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

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 Maaßstab 
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz 
Nummer Verzollung. 
 Mark. 
2. andere, und zwar je nachdem der überwiegende 
Bestandtheil gebildet wird: 
α) aus Holz. . . . .. . .. . . ... ........... 100 Kilogramm 3 
β) aus Gußeisen desgl. 3 
γ) aus schmiedbarem Eisen desgl. 5 
δ) aus anderen unedlen Metallen desgl. 8 
Anmerkung zu b 1 und 2: 
Dampfmaschinen und Dampfkessel zur Verwendung 
beim Schiffsbau . .. . frei 
3. Kratzen und Kratzenbeschläge ............. 100 Kilogramm 36 
c) Wagen und Schlitten: 
1. Eisenbahnfahrzeuge: 
α) weder mit Leder- noch mit Polsterarbeit vom Werth 6 Prozent 
β) andere .. desgl. 10 Prozent 
2. andere Wagen und Schlitten mit Leder- oder 
Polsterarbeit . ... Stück 150 
d) See- und Flußschiffe, einschließlich der dazu ge- 
hörigen gewöhnlichen Schiffsutensilien, Anker, 
Anker- und sonstigen Schiffsketten, wie auch 
Dampfmaschinen und Dampfkessel frei 
Anmerkung. 
Alle nicht zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien 
gehörige bewegliche Inventarienstücke unterliegen den für 
diese Gegenstände festgestellten Zollsätzen. 
16 Kalender .. frei 
17   Kautschuck und Guttapercha, sowie Waaren 
daraus: 
a) Kautschuck und Guttapercha, roh oder gereinigt, 
Kautschuckhornmasse (Hartgummi), auch polirt oder 
mit eingepreßten Dessins versehen, in Platten, 
Stäben, Röhren und dergleichen frei 
  
  
 
	        
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