Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

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Maaßstab 
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz 
Nummer Verzollung. 
 Mark. 
3. Stutz- und Wanduhren; Fächer aller Art; 
feine bossirte Wachswaaren 100 Kilogramm 200 
Anmerkung zu b 1: 
Elfenbein- und Perlmutterstücke, vorgearbeitet für 
Gegenstände der Nr. 20 b 1 . . . .. . . . . . ... . .. ... desgl. 30 
c) 1. unechtes Blattgold und Blattsilber; 
2. Brillen, Operngucker; Wachsperlen; Regen- und 
Sonnenschirme; 
3. Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, 
Leinen, Seide, Wolle oder anderen Thier- 
haaren, welche mit animalischen oder vege- 
tabilischen Schnitzstoffen, unedlen Metallen, 
Glas, Guttapercha, Kautschuck, Leder, Ledertuch, 
Papier, Pappe, Steinen, Stroh- oder Thon- 
waaren verbunden und nicht besonders tarifirt 
sind desgl. 120 
d) Taschenuhren, Werke und Gehäuse zu solchen: 
1. Taschenuhren in goldenen Gehäusen 1 Stück 3 
2. Taschenuhren in silbernen Gehäusen, auch ver- 
goldeten oder mit vergoldeten oder plattirten 
Rändern, Bügeln und Knöpfen, Werke ohne 
Gehäuse. desgl. 1,50 
3. Taschenuhren in Gehäusen aus anderen Me- 
tallen. desgl. 0,50 
4. goldene Gehäuse ohne Werk ... desgl. 1,50 
5. andere Gehäuse ohne Werk desgl. 0,50 
Reichs-Gesetzbl. 1885. 28
	        
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