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Maaßstab
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz
Nummer Verzollung.
Mark.
3. Stutz- und Wanduhren; Fächer aller Art;
feine bossirte Wachswaaren 100 Kilogramm 200
Anmerkung zu b 1:
Elfenbein- und Perlmutterstücke, vorgearbeitet für
Gegenstände der Nr. 20 b 1 . . . .. . . . . . ... . .. ... desgl. 30
c) 1. unechtes Blattgold und Blattsilber;
2. Brillen, Operngucker; Wachsperlen; Regen- und
Sonnenschirme;
3. Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle,
Leinen, Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren,
welche mit animalischen oder vegetabilischen
Schnitzstoffen, unedlen Metallen,
Glas, Guttapercha, Kautschuck, Leder, Ledertuch,
Papier, Pappe, Steinen, Stroh- oder Thonwaaren
verbunden und nicht besonders tarifirt
sind desgl. 120
d) Taschenuhren, Werke und Gehäuse zu solchen:
1. Taschenuhren in goldenen Gehäusen 1 Stück 3
2. Taschenuhren in silbernen Gehäusen, auch vergoldeten
oder mit vergoldeten oder plattirten
Rändern, Bügeln und Knöpfen, Werke ohne
Gehäuse. desgl. 1,50
3. Taschenuhren in Gehäusen aus anderen Metallen.
desgl. 0,50
4. goldene Gehäuse ohne Werk ... desgl. 1,50
5. andere Gehäuse ohne Werk desgl. 0,50
Reichs-Gesetzbl. 1885. 28