Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
Mark.
f) Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt,
ungebleicht:
1. bis 40 Fäden in der Kette und dem Schuß
zusammen auf eine quadratische Gewebefläche
von vier Quadratcentimeter; Fußdecken aus
Manillahanf-, Kokos-, Jute- und ähnlichen
Fasern, ungefärbt.
2. mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und dem
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe-
fläche von vier Quadratcentimeter; Fußdecken
aus Manillahanf-, Kokos-, Jute- und ähnlichen
Fasern, gefärbt . ...
3. mit 81 bis 120 Fäden in der Kette und dem
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe-
fläche von vier Quadratcentimeter
4. mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe-
fläche von vier Quadratcentimetern
g) Leinwand, Zwillich, Drillich, gefärbt, bedruckt, ge-
bleicht, auch aus gefärbtem, bedrucktem, gebleichtem
Garn gewebt:
1. bis 120 Fäden in der Kette und dem Schuß
zusammen auf eine quadratische Gewebefläche
von vier Quadratcentimeter
2. mit mehr als 120 Fäden in der Kette und dem
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe-
fläche von vier Quadratcentimeter
3. Damast aller Art .. . . .. ... . .. .. ... . ...
Anmerkung zu f und g:
Verarbeitetes Tisch-, Bett- und Handtücherzeug
aus leinenen, nicht unter g 2 und 3 fallenden Geweben,
sowie dergleichen Kittel
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
24
36
60
60
60