Volltext : Die deutsche Volkswirtschaft im Kriege.

87

2.  wenn  die  Partei  durch  einen  Prozeßbevollmächtigten  vertreten
  ist  oder  einen  anderen  zur  Wahrnehmung  ihrer  Rechte
berufenen  Vertreter  hat.

In  den  unter  Nr.  2  bezeichneten  Fällen  hat  das  Prozeßgericht
auf  Antrag  des  Vertreters  die'Aussetzung  des  Verfahrens  anzuordnen.
8.4.

Die  Unterbrechung  oder  Aussetzung  des  Verfahrens  hört  auf:
1.  mit  der  Beendigung  des  Kriegszustandes;

2.  vor  diesem  Zeitpunkt  mit.der  Aufnahme  des  Verfahrens  durch
die  im  $  2  bezeichnete  Partei  (Zivilprozeßordnung  $  250).')
Erfolgt  die  Aufnahme  durch  die  Partei  nicht  bis  zum  Ablauf
eines  Monats  seit  der  Beendigung  des  nach  $  2  maßgebenden  Verhältnisses,
  so  kann  die  Partei  zur  Aufnahme  und  zugleich  zur  Verhandlung
  der  Hauptsache  geladen  werden.  Erscheint  sie  in  dem
Termine  nicht  und  wird  der  Ablauf  der  für  die  Aufnahme  festgesetzten
  Frist  glaubhaft  gemacht,  so  ist  auf  Antrag  die  Beendigung
des  nach  $  2  maßgebenden  Verhältnisses  als  zugestanden  anzunehmen

  und  zur  Hauptsache  zu  verhandeln.

885.

Die  Zwangsvollstreckung  gegen  die  im  $  2  bezeichneten  Personen
  wegen  privatrechtlicher  und  öffentlich-rechtlicher  Geldforderungen
  unterliegt  folgenden  Beschränkungen:

1.  Die  Versteigerung  und  die  anderweite  Verwertung  beweglicher
  körperlicher  Sachen  ist  unzulässig.  Die  Vollstreckungsbehörde
  kann  jedoch  auf  Antrag  oder  von  Amts  ‚wegen  anordnen,
  daß  eine  verbrauchbare  Sache  oder  eine  Sache,
die  der  Gefahr  einer  beträchtlichen  Wertsverringerung  ausgesetzt
  ist  oder  deren  ‚Aufbewahrung  unverhältnismäßige
Kosten  verursachen  würde,  versteigert  und  der  Erlös  hinterlegt
  oder  zur  Befriedigung  des  Gläubigers  an  diesen  abgeführt
  werde.

Die  Ablieferung  ‚von  gepfändetem  Gelde  an.den  Gläubiger

  wird  hierdurch  nicht  ausgeschlossen.

.  Die  Versteigerung  von  Gegenständen,  welche  der  Zwangsvollstreckung
  in  das  unbewegliche  Vermögen  unterliegen,
ist  unzulässig.

D

1)  Ziviiprozeßordnung  $  260:  Die  Aufnahme  eines  unterbrochenen  oder  ausgesetzten
  Verfahrens  und  die  in  diesem  Titel  erwähnten  Anzeigen  erfolgen  durch
Zustellung  eines  Schriftsatzes.