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c) für die Dienstutensilien der innerhalb des deutschen Zollgebiets
stationirten Beamten und Angestellten der ausländischen Eisenbahnverwaltung
und der außerdem betheiligten Dienstzweige der Verwaltung
des Nachbarstaates.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 18. April 1886.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst von Bismarck.