Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

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c)  für  die  Dienstutensilien  der  innerhalb  des  deutschen  Zollgebiets
stationirten  Beamten  und  Angestellten  der  ausländischen  Eisenbahnverwaltung
  und  der  außerdem  betheiligten  Dienstzweige  der  Verwaltung
  des  Nachbarstaates.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  18.  April  1886.

(L.  S.)  Wilhelm.
Fürst  von  Bismarck.