Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1889. (23)

—  175  —

Reichs-Gesetzblatt.

Nr. 19.

Inhalt:  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Abänderung  der  Instruktion  zur  Ausführung  der  Gesetze  über
die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  vom  30.  August  1887.  S.  175.  —
Bekanntmachung,  betreffend  Abänderung  und  Ergänzung  der  Anlage  XI  zur  Kriegs-Transport-Ordnung.
  S.  177.

 

 

 

 

(Nr.  1867.)  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Abänderung  der  Instruktion  zur  Ausführung
der  Gesetze  über  die  Naturalleistungen  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden
vom  30.  August  1887  (Reichs-Gesetzbl.  S.  433).  Vom  28.  Juli  1889.

Auf  Ihren  Bericht  vom  19.  Juli  d.  J.  will  Ich  im  Namen  des  Reichs  der
beifolgenden  Abänderung  der  „Instruktion  zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die
Naturalleistungen  für  die  bewassnete  Macht  im  Frieden  vom  13.  Februar  1875
(Reichs-Gesetzbl.  S.  52)  und  der  dazu  ergangenen  abändernden  Bestimmungen  des
Gesetzes  vom  21.  umt  1887  (Reichs-Gesetzbl.  S.  245)"  vom  30.  August  1887
(Reichs-Gesetzbl.  S.  433)  hierdurch  Meine  Genehmigung  ertheilen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  nebst  der  Anlage  durch  das  Reichs-Gesetzblatt
zu  veröffentlichen.

Wilhelmshaven,  den  28.  Juli  1889.
Wilhelm.

von  Boetticher.
An  den  Reichskanzler.

Reichs-Gesetzbl.  1889.  34

Ausgegeben  zu  Berlin  den  13.  August  1889.