Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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thun,  da  die  Beseitigung  des  Privilegs  und  die  Uebernahme  der  Entschädigung  auf
die  tatlas  huie  durch  öffentliche  Interessen  nicht  geboten  wird.

Die  Bedenken,  welche  gegen  das  Ausscheiden  der  Stadtgemeinde  Gera  aus
dem  unterländischen  Bezirke  von  Unserm  Ministerium  geltend  gemacht  worden  sind,
werden  fortdauernd  unterhalten;  in  Berücksichtigung  der  Bevölkerungsziffern  und  der
Stenerverhältnisse  wird  aber  beabsichtigt,  in  Bezug  auf  eine  anderweite  Zusammensetzung
  des  Bezirksausschusses  dem  nächsten  Landtage  eine  Gesetzesvorlage  zugehen
zu  lassen.

Im  Betreff  des  Anbaues  an  das  Regierungsgebäude  ist  die  Bearbeilung  eines
neuen  Projektes  in  Angriff  genommen.  Die  Verhandlungen  mit  den  Besitzern  des
Nachbargrundstücks  haben  blos  zu  einer  Vereinbarung  über  den  Lauf  der  gemeinschaftlichen
  Grenze  und  den  Umfang  der  Lichtgerechtigkeit  geführt,  während  die  Erwerbung
eines  Theils  vom  Areale  des  Nachbargrundstücks  sich  unter  annehmbaren  Bedingungen
nicht  hat  erreichen  lassen.

Die  finanzielle  Lage  des  Staates  hat  sich  durch  überwiesene  Antheile  an  den
Reichssteuern,  durch  die  Zinsen  aus  dem  Landesdomanialfonds  und  durch  Wegfall  der
Zinsgarantie  für  die  Gera-Eichichter  Eisenbahn  günstiger  gestaltet.  Bei  Feststellung
des  Staatshaushaltsctats  für  die  nunmehr  zu  Ende  gehende  Finanzperiode  ist  es
Möglich  gewesen,  ohne  Vermehrung  der  Steuerlast  nicht  nur  das  Gleichgewicht  zwischen
den  laufenden  Einnahmen  und  Ausgaben  herzustellen,  sondern  für  jährliche  Rücklagen
in  den  Eisenbahnfonds  und,  nachdem  in  Verbindung  mit  der  neuen  Justizorganisation
eine  Erhöhung  der  Besoldungen  der  Justizbeamten  vorausgegangen  war,  für  Aufbesserung
  der  Verwaltungsbeamten,  Geistlichen  und  Lehrer  die  erforderlichen  Mittel
zu  gewinnen.  Ueberdies  haben  aus  den  Beständen  der  Hauptstaatskasse  mehrfache
außeeretatsmäßige  Ausgaben  bestritten  werden  können,  von  denen  nur  die  Subventionen
an  mehrere  Schulgemeinden  bei  Neu=  oder  Reparaturbauten,  die  Bewilligungen  für
die  land=  und  forstwirthschaftlichen  Vereine,  die  Entschädigungen  für  Ablösung  der
Kavillereigerechtsame,  der  Kaufpreis  für  das  Packhofsgebäude,  der  Aufwand  für  Herstellung
  einer  Chaussee  von  Wurzbach  nach  Grünau  und  die  Beiträge  zum  Ausbau
der  Mehltheuer-Weidaer  Eisenbahn  erwähnt  sein  mögen.

Der  Landesdomanialfonds  ist  nach  erfolgter  Zustimmung  der  agnatischen  Glieder
Unsers  Fürstlichen  Hauses  durch  entsprechende  Einträge  in  den  Grund=  und  Hypothekenbüchern
  sichergestellt  worden.

Die  wenigen  Bemerkungen,  zu  denen  der  von  Unserm  Ministerium  für  die
vorige  Finanzperiode  erstattete  Rechenschaftsbericht  dem  Laudtags-Ausschusse  Anlaß
gegeben  hat,  werden  im  nächsten  Landtage  ihre  Beantwortung  und  Erledigung  finden.