Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfter Band. (5)

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wuͤrde  Eberhard  vielleicht  selbst  noch  verbessert  haben,  wenn
ihm  nicht  die  Familienhändel  zu  viel  Mühe  und  Kosten
verursacht,  nach  Endigung  derselben  und  Erhaltung  der  herzoglichen
  Würde  der  Tod  überrascht  hätte.  Kaum  noch  ein
halbes  Jahr  genoß  Eberhard  seine  neue  Würde,  und  sein
Tod  war  für  das  Land  ein  Anfang  fast  fünfzigjähriger  Unruhen,
  deren  wahre  Veranlassung  nicht  allein  in  dem  Charakter
  der  folgenden  Regenten,  sondern  zum  Theil  auch  in
der  ganzen  Staatsverfassung  lag,  wie  sie  nach  dem  Verhältniß
  aller  bisherigen  Schicksale  Wirrembergs  damals  nothwendig
  seyn  mußte.  So  groß  nämlich  die  Verändcrungen
waren,  welche  innerhalb  zwei  Jahrhunderten  mit  der  in  die
Augen  fallenden  Masse  des  Landes  Wirtemberg  vorgiengen,
so  beträchtlich  verändert  war  auch  die  Hausverfassung,
der  innere  Zustand  des  Landes  besonders  in  seinem
Verhältniß  zum  Regenten,  und  das  Verhältniß  des
Regenten  selbst  zum  Kaiser.

Nichts  ändert  sich  zwar  langsamer  als  eine  gewisse
Hausver  fassung,  die  sich  gewöhnlich  wie  eine  Familiensitte
  vom  Vater  auf  den  Sohn  forterbt,  über  der  die
Alten  ost  aus  einer  gewissen  Eifersucht  wachen,  und  an
welche  sich  auch  das  junge  Volk  in  der  Familie  schon  gewöhnt
  hat,  wenn  es  einmal  so  herbeigewachsen  ist,  daß  cs
im  Eirkel  der  Alten  mirsprechen  darf.  So  blieben  in  der
That  auch  gewisse  einzelne  Züge  des  Bildes  der  Wirtembergischen
  Hausverfassung,  wie  sie  wahrscheinlich  im  dreizehnten
Jahrhundert  war,  durch  alle  geschehene  große  Veränderung
hindurch  immer  als  eben  dieselbe  kennbar,  und  machen  einen
  recht  erfrischenden  Contrast  mit  dem  übrigen,  an  welchem
  Zeit  und  Umstände  ihre  Spuren  sichtbar  gezeigt  hatten.
Das  war  noch  recht,  wie  es  zu  des  Rauschebarts  Zeiten