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wuͤrde Eberhard vielleicht selbst noch verbessert haben, wenn
ihm nicht die Familienhändel zu viel Mühe und Kosten
verursacht, nach Endigung derselben und Erhaltung der herzoglichen
Würde der Tod überrascht hätte. Kaum noch ein
halbes Jahr genoß Eberhard seine neue Würde, und sein
Tod war für das Land ein Anfang fast fünfzigjähriger Unruhen,
deren wahre Veranlassung nicht allein in dem Charakter
der folgenden Regenten, sondern zum Theil auch in
der ganzen Staatsverfassung lag, wie sie nach dem Verhältniß
aller bisherigen Schicksale Wirrembergs damals nothwendig
seyn mußte. So groß nämlich die Verändcrungen
waren, welche innerhalb zwei Jahrhunderten mit der in die
Augen fallenden Masse des Landes Wirtemberg vorgiengen,
so beträchtlich verändert war auch die Hausverfassung,
der innere Zustand des Landes besonders in seinem
Verhältniß zum Regenten, und das Verhältniß des
Regenten selbst zum Kaiser.
Nichts ändert sich zwar langsamer als eine gewisse
Hausver fassung, die sich gewöhnlich wie eine Familiensitte
vom Vater auf den Sohn forterbt, über der die
Alten ost aus einer gewissen Eifersucht wachen, und an
welche sich auch das junge Volk in der Familie schon gewöhnt
hat, wenn es einmal so herbeigewachsen ist, daß cs
im Eirkel der Alten mirsprechen darf. So blieben in der
That auch gewisse einzelne Züge des Bildes der Wirtembergischen
Hausverfassung, wie sie wahrscheinlich im dreizehnten
Jahrhundert war, durch alle geschehene große Veränderung
hindurch immer als eben dieselbe kennbar, und machen einen
recht erfrischenden Contrast mit dem übrigen, an welchem
Zeit und Umstände ihre Spuren sichtbar gezeigt hatten.
Das war noch recht, wie es zu des Rauschebarts Zeiten