Contents : Die deutsche Reichsverfassung.

206  Fünfzehnter  Vortrag.

1879  dafür  etwa  100  Millionen  Mark  ein.  Damals  aber  ging
man  über  zu  einer  großen  Steigerung  dieser  Einnahmegattung.
Dies  wurde  erkauft  um  den  Preis,  daß  der  Ertrag  der  Zölle  und
der  Tabaksteuer,  soweit  er  zusammen  130  Millionen  in  einem
Jahre  überschreitet,  nicht  mehr  dem  Reich  verbleibt,  sondern  den
Einzelstaaten  zu  überweisen  ist.  Der  Reichsanteil  ward  1896  auf
143  Millionen  erhöht.

I)  Es  sind  ferner  Reichssteuern  geschaffen  worden,  welche  gänzlich
  den  Einzelstaaten  verbleiben.  Das  sind  die  Reichsstempelabgaben
  —  also  Wechsel-,  Spiel-,  Karten--,  Börsen=  und  Lotteriestempel
  —,  außerdem  die  Verbrauchsabgabe  für  Branntwein.  Diese
Einnahmen  werden  trotzdem  vom  Lande  zunächst  abgeliefert  an
das  Reich.  Denn  der  Einzelstaat  hat  Anspruch  darauf  nicht  nach
dem  Maßstab  des  bei  ihm  aufgekommenen  Betrags,  sondern  wie
bei  den  Matrikularbeiträgen  nach  dem  Verhältnis  der  Bevölkerungszahl.
  Nach  diesem  Maßstab  erfolgt  die  Überweisung.

Mit  dem  bisher  Erwähnten  sind  die  Einkünfte,  welche  das
Reich  besitzt,  erschöpft.  Wohl  wurden  Steuerprojekte  über  Tabakmonopol,
  Tabakfabrikatsteuer,  Weinsteuer,  Quittungssteuer  vorgelegt.
  Sic  sind  aber  sämtlich  gescheitert.  Andere  Vorschläge  wurden
wohl  im  Parlament  gestreift,  verdichteten  sich  aber  nie  zu  einer
Vorlage,  so  die  Wehrsteuer,  das  Branntwein=  und  das  Petroleummonopol.


Die  Einrichtung,  daß  die  Einzelstaaten  von  den  Reichseinnahmen
  Erträge  wie  geschildert  beziehen,  nennt  man  das  System
der  Überweisungen.  Sein  historischer  Zusammenhang  und  materieller
  Ursprung  ruht  in  der  Wendung,  welche  im  Jahre
1879  in  der  Handels=  und  Zollpolitik  eintrat.  Bis  dahin
war  Deutschland  vorwiegend,  nicht  ausschließlich,  ein  Land  des
Freihandels.  Fürst  Bismarck,  mit  einer  starken  Strömung  der
Bevölkerung  hinter  sich,  ging  damals  auf  vielen  Gebieten  der  Erzeugung
  zum  Agrar=  und  Industrieschutzzoll  über.  Damals  wurden
die  ersten  Getreidezölle  bei  uns  geschaffen.  Er  wollte  mit  den  so
gewonnenen  Mitteln  zugleich  erreichen,  daß  das  Reich  nicht  mehr
Kostgänger  der  Einzelstaaten  sei,  sondern  umgekehrt  ihr  Schenkgeber
  werden  könne.

Die  formelle  Gestalt  erhielt  dies  Überweisungssystem  durch
die  „Franckensteinsche  Klausel“.  Damit  ist  jener  Antrag  gemeint,
  welcher  —  vorwiegend  von  der  Zentrumspartei  ausgehend,