Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Chaussée-Baukosten  betreffend,  die  Berufung
  wegen  versaͤumter  Nothfristen
zur  Ations-Anmeldung  und  Einreichung
  der  Beschwerdeschrift  unter  Verurtheilung
  der  Antin  in  die  Kosten  dieser
  Inslanz  verworfen.

Den  2B.  Februar  wurde:

9.  in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

zu  Ellwangen  zwischen  dem  Johann
Gottlieb  Bullinger,  von  Rappoltohausen,
  HO.  A.  Gerabronn,  als  Cessionar
des  Georg  Andreas  Bauer  allda,  Inten,
Aten,  nun  Anten,  und  dem  Elias
Alerander  Gunzenhäuser  zu  Schluhhtern,
Jaten,  Anten,  nun  Aten,  Pfand-Ansprüche
  auf  eine  Obligation  betreffend,
und

10.  in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

  zu  Eßlingen  zwischen  den  Erben
der  Sternwirth  Pregizerischen  Wirtwe
zu  Murrhard,  O.  A.  Backnang,  Bekl.,
Aren,  nun  Anten,  und  den  Kindern
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zu  Ebingen,  O.  A.  Balingen,  Kl.,  Anten,
  nun  Aten,  Erbtheilung  betreffend,
die  Berufung  je  (9  und  10)  wegen
Versaͤumung  der  gesetzlichen  Nothfrist
zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrist
von  Amts  wegen  fär  verlassen  erklärt.

An  demselben  Tage  wurde  ferner:


11.  in  der  Ationssache  von  dem  Gerichtshofe

  in  Ellwangen  zwischen  dem  Mezgermeister
  Philipp  Goppelt  zu  Crailsheim,
Laten,  Anten,  Wiederanten,  und  dem
Senior  Lödel  daselbst,  Luten,  Aten,
Wiederaten,  verschiedene  Forderungen
betreffend,  unter  Vergleichung  der  Kosten
  auf  Abschwörung  der  dem  Lncten,
Aten,  von  dem  Laten,  Anten  angetragenen
  Eide  erkannt,  und  unter  dieser
Voraussetzung  das  Erbenntniß  voriger
Instanz  vom  27.  Oktober  1821  abgeändert,
  im  übrigen  aber  solches  unbedingt
bestaͤtigt.

erichtshööffe.

Gerichtshof  fuͤr  den  Neckar-Kreis.

1.  Criminal--Senat.

Am  1.  Februar  wurden  verurtheilt:

die  bei  dem  O.  A.  Gerichte  Stuttgart

in  Untersuchung  gekommene  Friderike
Forstner,  von  Ludwigsburg,  wegen
wiederholten  Diebstahls,  wegen  Verun-