Chaussée-Baukosten betreffend, die Berufung
wegen versaͤumter Nothfristen
zur Ations-Anmeldung und Einreichung
der Beschwerdeschrift unter Verurtheilung
der Antin in die Kosten dieser
Inslanz verworfen.
Den 2B. Februar wurde:
9. in der Ationssache von dem Gerichtshofe
zu Ellwangen zwischen dem Johann
Gottlieb Bullinger, von Rappoltohausen,
HO. A. Gerabronn, als Cessionar
des Georg Andreas Bauer allda, Inten,
Aten, nun Anten, und dem Elias
Alerander Gunzenhäuser zu Schluhhtern,
Jaten, Anten, nun Aten, Pfand-Ansprüche
auf eine Obligation betreffend,
und
10. in der Ationssache von dem Gerichtshofe
zu Eßlingen zwischen den Erben
der Sternwirth Pregizerischen Wirtwe
zu Murrhard, O. A. Backnang, Bekl.,
Aren, nun Anten, und den Kindern
Ob tmännin Andler
K.
der verf
8) Krei s G
I.
259
zu Ebingen, O. A. Balingen, Kl., Anten,
nun Aten, Erbtheilung betreffend,
die Berufung je (9 und 10) wegen
Versaͤumung der gesetzlichen Nothfrist
zu Einreichung der Beschwerdeschrist
von Amts wegen fär verlassen erklärt.
An demselben Tage wurde ferner:
11. in der Ationssache von dem Gerichtshofe
in Ellwangen zwischen dem Mezgermeister
Philipp Goppelt zu Crailsheim,
Laten, Anten, Wiederanten, und dem
Senior Lödel daselbst, Luten, Aten,
Wiederaten, verschiedene Forderungen
betreffend, unter Vergleichung der Kosten
auf Abschwörung der dem Lncten,
Aten, von dem Laten, Anten angetragenen
Eide erkannt, und unter dieser
Voraussetzung das Erbenntniß voriger
Instanz vom 27. Oktober 1821 abgeändert,
im übrigen aber solches unbedingt
bestaͤtigt.
erichtshööffe.
Gerichtshof fuͤr den Neckar-Kreis.
1. Criminal--Senat.
Am 1. Februar wurden verurtheilt:
die bei dem O. A. Gerichte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Friderike
Forstner, von Ludwigsburg, wegen
wiederholten Diebstahls, wegen Verun-