316 Oesterreichische Erbsolge.
zustehenden Herzogtums Berg gewährleistet und dafür dem Könige die Zustimmung
zur pragmatischen Sanktion, zum Uebergang der gesamten österreichischen Erbschaft
auf des Kaisers Tochter Maria Theresia abgewonnen. Man hatte die unermüdlichen
und erfolgreichen Bemühungen des Königs, für diese Sanktion auch
anderer Fürsten Zusage zu erhalten, sich gefallen lassen. Aber eine Einwirkung
auf die kaiserliche Politik hatte dies nicht zur Folge. Sondern unbekümmert um
das kaiserliche Wort, das man dem Könige gegeben, hatte man die Unterlage der
königlichen Zustimmung zerstört, hatte zuvörderst allein, dann noch einmal in Gemeinschaft
mit Frankreich das Herzogtum Berg an Pfalz gewährleistet. Es war
kein Zweifel, daß dieser Wortbruch des Kaisers den preußischen Staat der Frage
der österreichischen Erbfolge gegenüber vollständig frei und ungebunden hingestellt
hatte. Und Thatsache war ebenso, daß die österreichischen Staaten beim *
Kaiser Karls VI. finanziell zerrüttet und in so trostlosem Zustande waren,
die österreichische Regierung für die Gewährung einer Auleihe selbst —1
Lande als Pfand in Berlin zu geben bereit war, da auch der letzte Kredit Oesterreichs
mit dem Bankerott der besten Bankhäuser in Wien erschöpft war. Thatsache
war ferner, daß Kaiser Leopold eine Erbordnung gemacht, nach der beim
Aussterben seiner männlichen Linie die Töchter seines ältesten Sohnes, des späteren
Kaisers Joseph, ihm nachfolgen sollten, und daß Kaiser Karl diese Erbordnung
ausdrücklich anerkannt hatte. Gab es aber noch eine Gewähr für die Gültigkeit
von Staatsakten, wenn der Nachfolger auf dem Throne die Regierungshandlungen
des Vorgängers einfach umstieße Oder war es zu rechtfertigen, wenn derselbe
Kaiser Karl, der jener Erbordnung als Erzherzog feierlich zugestimmt, sie als
Kaiser verwarf, den Töchtern seines Bruders den Verzicht auf das von ihm selbst
ihnen garantierte Erbrecht zummtete? Un durfte er glauben, daß diese Töchter und
deren Erben, die Kurfürsten von Sachsen und Bayern, anders denken würden, als er
selbst gehandelt hatte? Wie konnte er hoffen, daß diese jenen Verzicht für bindend
erachten würden, wenn er selbst die von ihm gewährleistete Erbordnung umstieß?
Wir sahen schon, daß er Kursachsen durch die Beförderung der Königswahl
in Polen, die Begünstigung der jülich-bergischen Ansprüche zu gewinnen suchte,
aber der Kurfürst von Bayern, mit dem die zweite Tochter Kaiser Josephs verheiratet
war, beharrte auf seinen Ansprüchen, die er überdem noch anderweitig
begründen zu können glaubte, und vor allem war es mit vollkommener Gewißheit
voranszusehen, daß Frankreich diese Ansprüche mit allen Mitteln befördern, sie
mit Gewalt zur Geltung bringen werde. Geschah aber das, so war es selbstverständlich,
daß auch Kursachsen wenigstens auf gewisse Gebietsteile — vornehmlich
die, welche Sachsen mit Polen verbanden und die preußischen Lande gefährdeten —
daß auch Spanien, dem man ja auch den Vertrag von 1725 nicht gehalten, auf
Böhmen, Ungarn, unter Umständen auf Toskana und Ober-Italien Ansprüche erheben
würde. Wie hätten ferner nicht die österreichischen Niederlande die Begier
Frankreichs, der Niederlande reizen sollen? Und England-Hannover sah solchem
Kampfe gewiß nicht unthätig zu. Endlich war in den ssterreichischen Erblanden
die Stimmung der Bevölkerung ganz entschieden gegen die Tochter Kaiser Karls
und noch mehr gegen ihren Gemahl, den Herzog von Lothringen, und für den
Kurfürsten von Bayern.
So zeigte sich denn, daß nicht einmal in den Erblanden die Zustimmung
zur pragmatischen Sanktion Sicherheit gab, und wie weit ihre Gewähr