Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

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Lau-  Zollbetrag
fende  Benennung  der  Waare.  Einheit.  in  Gold  Tara.
Nr.  Piaster.  Hundertstel.
3.   Andere  Thierhaare,  mit  Ausnahme  der  Wolle   100  kg  36   --4.
  Bettfedern  und  Daunen  zu  Bettzeug  〃  240  --  Kisten und Fässer  20 %.
5.  Nicht  zugerichtete  Schmuckfedern,  z.  B.  Straußen-  Körbe      13 〃
federn,  Paradiesvogelfedern,  Kolibri  und  andere  »  3  600—  Solkn.„
6.   Nicht  zugerichtete  ordinäre  Federn,  z.  B.  Tauben-,
Rebhuhnfedern  und  andere  〃  80   --7.   Seegras
  und  Waldhaar      〃  8  --8.   Leinen-
  und  Hanfwerg                                12   --  keine  Tara.
9.  Anderes  Polstermaterial,  mit  Ausnahme  der  Baum-  
wolle  〃  4  --LXXIII.

Baumwolle,  rohe  oder  gekämmte.
1.   Rohe,  gekämmte,  gefärbte  oder  gebleichte  Baum-  Ballen  6 %.
wolle  〃  40   --   Säcke   3 〃
LXXIV.
Baumwollengarn  und  Baumwollenwatte.
Eindrähtiges  Baumwollengarn:
1.   a)  rohes      〃  68   --    Kisten und Fässer   18 %.
2.   b)  gebleichtes    〃  76  --  Körbe    19 〃
3.   c)  rothes  aller  Art      〃  10   --  Ballen  bis  100  kg
4.   d)  von  anderen  Farben  〃  88   --  (einschließlich)  Bruttogewicht    7 〃
Mehrdrähtige  Baumwollengarne  (auch  mehrfach  Ballen  über  100  kg  bis
gezwirnte  Nähfäden):    200 kg  (einschließlich) Bruttogewicht  5  〃
5.    a)  rohe                                        〃  75   --  Ballen  über  200  kg  bis
6.   b)   gebleichte    〃  84   --  300 kg (einschließlich) Bruttogewicht 4 〃
7.   c)  rothe  aller  Art        .              〃  116  --  Ballen  von  mehr  als
8.   d)  von  anderen  Farben  〃  97   --   300 kg Bruttogewicht
Eindrähtiges  und  mehrdrähtiges,  zum  Einzelverkauf
vorgerichtetes  Baumwollengarn  (auch  mehrfach
gezwirnte  Nähfäden),  d.  h.  in  Knäueln,  auf  Rollen,
  in  kleinen  Bündeln,  auf  Papptäfelchen  ge-











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