Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

  
  
  
  
  
Lau- Zollbetrag 
fende Benennung der Waare. Einheit.   in Gold Tara. 
Nr. Piaster. Hundertstel. 
8.   Gestickte oder appliquirte Gewebe von Roh- oder 
Floretseide, ganz- oder halbseidene 100 kg   4200   -- 
9.   Seidenspitzen, sogenannte Blonden; seidene oder 
halbseidene Spitzen, mit oder ohne Metallfäden 〃 5 100 -- 
10.   Wirkerwaaren (Strumpfwaaren) aus Roh- oder 
Floretseide, z. B. Hemden, Strümpfe, Hand- 
schuhe und andere Strickwaaren 〃 3 900 -- 
11. Schwarze Schnüre zu Troddeln und fertige 
Troddeln mit diesen Schnüren 〃 600 -- 
12.   Posamentierwaaren aus Roh- oder Floretseide, selbst   
in Verbindung mit dünnen Metallfäden (Fransen, Kisten und Fässer   22 %.   Ballen   13 〃 
Borten, Geflechte, Chenille, Schnüre u. s. w.). 
Posamentier- und Knopfmacherwaaren aus Roh- 
oder Floretseide, in Verbindung mit Holz, Horn, 
Glas, Kautschuck u. s. w., z. B. Knöpfe, Quasten, 
mit Roh- oder Floretseide überzogene 〃 1500 -- 
13.   Aus Baumwollen- oder Wollengarnen, in Ver- 
bindung mit Seidengarnen, gewebte Hemden, 
Jacken und Unterhbosen 〃 1 200   -- 
LXXXIII. 
Ungesponnene Wolle. 
Wolle mit Einschluß der Alpacca-, der Lama-, 
der Vigognewolle, der Angora- und anderer 
Ziegenwolle, sowie Kameelhaare: 
1.   a) rohe, im Schweiße oder gewaschenen 〃 36 --  
2.   b) gekämmte oder kardätschte 〃 80 -- Ballen   6 %.   Säcke   3 % 
3. c)   gefärbte           〃 100 -- 
4. Shoddy und andere Wollabfälle.      〃 16 -- Keine Tara. 
LXXXIV. 
Garne und Watte aus Wolle. 
1.   Wollen- oder Mohairgarne, ein- und mehrdrähtige,  Kisten und Fässer 20 %. 
rohe, gebleichte, gefärbte oder bedruckte 〃 240 -- Körbe   13 〃  Ballen   9 〃 
 
 
 
 

	        
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