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Lau- Zollbetrag
fende Benennung der Waare. Einheit. in Gold Tara.
Nr. Piaster. Hundertstel.
8. c) massive, aus ordinärem Holze 100 kg 80 --
Anmerkung. Massive Möbel aus ordinärem
Holze, weder gefärbte noch lackirte, werden
nach Gruppe LXII Nr. 1 (Grobe u. s. w.
ungefärbte Holzwaaren) verzollt.
9. d) massive, aus Tischlerhölzern, mit oder ohne
Fries-(Füllungs-) gliederungen, aber ohne
Schnitz- und eingelegte Arbeit, ohne Zierrath Kisten und Fässer 16 %. Körbe 13 〃
von Kupfer oder anderen Metallen 〃 135 -- Ballen 6 〃
10. e) massive, aus Tischlerhölzern, mit Schnitzwerk
oder eingelegter Arbeit oder mit Zierrath aus
Kupfer und alle Möbel aus vergoldetem
Holze oder aus Holzbronze 〃 210 --
11. Gepolsterte und mit Ueberzug versehene Möbel aller
Art 〃 225 --
12. Eiserne Möbel (siehe die Gruppen Nr. XXXIX,
XXXX, XXXXI).
XCII.
Wagner- und Schiffbauerarbeiten.
Eisenbahnfahrzeuge für Güter oder Gepäck:
1. a) bedeckte das Stück 1500 --
2. b) offene, hochbordige und platte 〃 1100 --
Eisenbahnfahrzeuge für Reisende:
3. a) mit Polsterarbeit, wie Waggons I. und
II. Klasse 〃 5000 --
4. b) ohne Polsterarbeit, wie Waggons III. Klasse 〃 3500 -- keine Tara.
5. Pferdeeisenbahnwagen 〃 960 --
Wagen mit Federn mit oder ohne Polsterarbeit:
6. a) bedeckte, z. B. Landauer, Omnibus, Coupés u.s. w. 〃 1 875 --
7. b) offene, z. B. Phaëtons, Kabriolets u. s. w. 1 200 --
Anmerkung. Für die oben unter Nr. 6 und 7
aufgeführten Wagen mit Federn, die roh einge-
führt werden, d. h. weder gefärbt, noch lackirt,