Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

Nummer 
des 
deutschen 
Oolltarifs. 
122 
Genennung der Gegenstände. 
Maßstab. 
—...— — 
Zollsatz 
Mark 
  
19. d)3. 
aus 20. a) 
b) I. 
  
Waaren aus Aluminium, Nickel; feine, insbesondere 
Luxusgegenstände, aus Alfenide, Britanniametall, 
Bronze, Neusilber, Tomback und ähnlichen Legirungen; 
feine vernirte Messingwaaren, auch in Verbindung mit 
anderen Materialien; alle diese Waaren, insoweit sie 
nicht unter Nr. 20 fallen 
Korallen und Perlen, zum Zweck der Verpackung und 
Versendung auf Gespinnstfäden oder Schnüre aufgereiht. 
Waaren, ganz oder theilweise aus Bernstein, Gagat, Jet, 
Meerschaum und Perlmuttter . . . ... 
Waaren, ganz oder theilweise aus Celluloid, Elfenbein, 
Lava und Schildpatt; aus unedlen echt vergoldeten oder 
versilberten oder mit Gold oder Silber belegten Metallen; 
Zähne in Verbindung mit Stiften oder Röhrchen von 
Platin oder anderen edlen Metallen 
Anmerkung zu bl: 
Elfenbein= und Perlmutterstücke, vorgearbeitet für Gegen- 
stände der Nr. 20b 1 
Feine Galanterie= und Quincailleriewaaren (Herren= und 
Frauenschmuck, Toiletten= und sogenannte Nippestischsachen 
u. s. w.), ganz oder theilweise aus Aluminium, dergleichen 
Waaren aus anderen unedlen Metallen, jedoch fein 
gearbeitet und entweder mehr oder weniger vernickelt, ver- 
goldet oder versilbert, oder auch vernirt, oder in Ver- 
bindung mit Halbedelsteinen oder nachgeahmten Edel- 
steinen, Alabaster, Email, oder auch mit Schnitzarbeiten, 
Pasten, Kameen, Ornamenten in Metallguß und dergleichen 
Anmerkung zu bl und 2: 
Herren= und Frauenschmuck aus unedlen echt vergoldeten 
oder versilberten Metallen in einer nicht als unwesentlich zu 
erachtenden Verbindung mit Glas, einschließlich der nachgeahmten 
Edelsteine, nachgeahmten Gemmen und nachgeahmten Kameen, 
ferner Herren= und Frauenschmuck, Toiletten- und sogenannte 
Nippestischsachen aus unedlen Metallen, auch mehr oder weniger 
vergoldet oder versilbert, in einer nicht als unwesentlich zu 
erachtenden Verbindung mit Glas, einschließlich der nachgeahmten 
Edelsteine, nachgeahmten Gemmen und nachgeahmten Kameen. 
2 2 2222222 22 2222222 2 2 222 22222 2 222 
  
100 kg 
60 
60 
150 
200 
30 
175 
100 
 
	        
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