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Nummer
des
deutschen
Zolltarifs.
Genennung der Segenstände.
Maßstab.
—...—□——.——..—.——
22.
l--
Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren, d. i. Garn
und Webe= oder Wirkwaaren aus Flachs oder anderen
vegetabilischen Spinnstoffen mit Ausnahme von Baum-
wolle:
Garn, ungefärbt, unbedruckt, ungebleicht, auch der-
gleichen gezwirntes Garn aus Jute oder Manillahanfs:
bis Nr. 8 englicssggggg.
über Nr. 8 bis Nr. 20 englisch ... . . . . . . . . ..
über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch ... .. .. . . . ..
über Nr. 35 englissegg . . ...
Garn, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch dergleichen ge-
zwirntes Garn aus Jute oder Manillahanf:
bis zu Nr. 20 englicsss . . .. ... ...
über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch .. . . . . . . . . . .
über Nr. 35 englisKgg= ...
accommodirtes Nähgarn; Qwirn unter a) b und d
nicht genannt ....."....................
accommodirterNähzwirn.......................
Seilerwaaren:
Seile, Taue und Stricke, auch gebleicht oder ge-
————..— I.
aller Art, mit Ausnahme der unter 1 genannten
Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt,
ungebleicht:
bis 40 Fäden in der Kette und dem Schuß zu-
sammen auf eine quadratische Gewebefläche von
vier Quadratcentimeter; Fußdecken aus Manilla-
hanf-, Kokos-, Jute= und ähnlichen Fasern,
ungefnbt:.
mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und dem
Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe-
fläche von vier Quadratcentimeter; Fußdecken
aus Manillahanf-, Kokos-, Jute= und ähnlichen
Fasern, gefünbt . . . . .. .. ..
100 kg
O□St
12
15
20
36
10
24
12
24