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Von dem unter r0r. der Eichliste der Gemeide . . . . . ...
aufgeführten 9 ! Cöà)
sind die zu dem Einlieferungsscheine Nr. . . . . . . ... berechneten Eichgebühren und sonstigen
Gefälle mit
.......... «...2
gezahlt worden.
„Der Ortserheber
"den ,.......... 191... Nr......... der Zahlungsliste.
Meßgeräte, die nicht „gestempelt oder deren Stempel durchkreuzt sind, dürfen nicht
mehr benutzt werden. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der Maß= und Gewichtspolizei
werden auf Grund des § 22 der Maß= und Gewichtsordnung mit Geldstrafe bis 150 M
oder mit Haft bestraft. Daneben wird auf Unbrauchbarmachung oder Einziehung der vorschriftswidrigen
Meßgeräte erkannt.