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Nummer
des italienischen Benennung der Waaren. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. .
aus 236. Uhren:
c) Tafel-, Tableau= und Pendeluhren, ohne Gehäuse. Stück 5
d) dieselben mit Gehäuse .. . . . . . . . .. . . .. .. . . . . . ... - 5
mit Zuschlag des Zolles
für das Gehäuse.
e) Weckeruhren ohne Stundenschlg » 1,50
Sogenannte Schwarzwälderuhren mit hölzernem Gestell
(worin sich das Werk befindet) unterliegen einem Zoll von
100 Lire für 100 Kilogramm, einschließlich des Gehäuses.
Uhren nach sogenanntem amerikanischen System unter-
liegen einem Zoll von 150 Lire für 100 Kilogramm, ein-
schließlich des Gehäuses.
aus 240. Edelsteine, bearbeitete:
b) Achate, Opale, Onyx, Granaten, auch auf Fäden kg 9
245. Farberden (Bolus, Ocker und Siegelerde, natürliche oder
künstliche .. .. . . . . . ... 100 kg 3
aus 246. Steine, Erden und nicht metallische Mineralien:
a) Kalk, Gips u. s. w. ......... . .. . ..... ... . . . .. — frei
aus 252. Thonwaaren:
aus a) zum gewöhnlichen Gebrauch:
aus 1. Oefen und Theile derselben in jeder Form .. .. .. . 100 kg 2,50
253. Majolika oder Waaren aus farbiger Masse mit Email oder
undurchsichtiger Glasur überzogen:
a) Fliesen, auch in mehreren Farben bemalt, und gemeines
Steinzeun . .. » 6
b) weiß oder farbig auf einfachem Grunde » 10
c) verschiedenfarbig oder anderweitig verzirt » 14
254. Irdene Waaren oder Arbeiten aus weißem Thon:
a) weiße, und feines Steinzeug . . . . . ... - 16
b) verschieden gefärbt oder bemalt, vergoldet oder ander-
weitig verzirt . . ... ... » 25
255. Porzellan:
a) weiß . . . ... » 16
b) farbiges, vergoldetes oder sonstwie verziertes » 35