Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

 

 

 

 

 

 

Nummer

 

 

 

des italienischen  Benennung  der  Waaren.  Maßstab.  Zollsatz
Zolltarifs.  Lire.
aus  331.  Musikalische  Instrumente:
v  b)  Pianofortes:
1.  tafelförmige  und  aufrechtstehende  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  1  Stück  90
2.  Flügel  .  .  .  .  .  .  .  ...  180
d)  nicht  besonders  benannte  Saiteninstrumente  im  Gewichte:
1.  von 400 Gramm und weniger................  s-  1,50
2.  von  mehr  als  400  Gramm  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  1,50
e)  nicht  besonders  benannte  Blasinstrumente  im  Gewichte:
1.  von  400  Gramm  und  weniger  »  1,5(-2.
  von mehr als 400 Gramm».................  »  1,50
f)  andere  nicht  besonders  benannte.  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  »  1,60
332.  Einzelne  Theile  musikalischer  Instrumente  .  .  .  .  ...  100  kg  100
aus  334.  g)  Kautschuck  und  Guttapercha,  verarbeitet  zu  Posamentier—
waaren,  Bändern  und  elastischen  Geweben  ..  130
aus  336.  Rothe  wollene  Kappen,  gewirkt,  gewalkt,  ohne  Quaste  oder
mit  nicht  seidener  Quasse  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  100  Stück  60
aus  337.  b)  Männer=  und  Knabenhüte  aus  Filz,  garnirt  oder  nicht
garrintt::  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  »  50
343.  Pinsel  mit  oder  ohne  Stiel  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  ..  100  kg  20