Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

217 
Nummer 
des schweizerischen 
Zolltarifs vom 
10. April 1891. 
Benennung der Gegenstände. 
Franken 
per 100 Kg. 
  
163. 
164. 
165. 
166. 
167. 
168. 
169. 
  
Waren aus Schmiedeisen, schmiedbarem Eisenguß, Stahl, 
Blech, Draht: 
Röhren, gezogene, gewalzte: rohe .. . . . . .. . . . . . . . . . . .. 
ganz grobe, rohe: vorgearbeitete Werkzeuge; Pflugscharen; 
Wagenachsen; Ambose) Röhren, genietete, gelötete, galvani- 
sirte aller Art; Zahnstangen; Zugstangen; Weichen und 
Kreuzungen  
gemeine, auch in Verbindung mit Holz, roh, abgedreht, ge- 
feilt, mit Grundfarbe (Mennig, Bleiweiß oder Zinkweiß) 
übertüncht, geteert, ganz oder teilweise lackiert, gefirnißt 
oder bronzirt: 
a) Laschen und Unterlegplatten; Sensen und Sicheln, 
auch abgeschliffen 
b) andere 
a) abgeschliffen, verzinnt, verzinkt 
b) Pfannen, inwendig abgeschliffen oder verzint 
a) feine (mit Ausnahme von landwirtschaftlichen und Garten- 
werkzeugen), ganz oder teilweise poliert, bemalt, gefirnißt, 
lackiert, bronzirt, emaliert, auch in Verbindung mit anderen 
Materialien . . .. . . . ... 
b) ganz oder teilweise vernickelt, auch in Verbindung mit 
anderen Materiallen .. . . . . .. 
Messerschmiedwaren 
Waffen aller Art, ausgenommen Geschützröhren;) fertige 
Waffenbestandteile .. . . . . . . . . .. 
Kupfer, rein oder legiert (Messing), gehämmert, gewalzt, ge- 
zogen, in Stangen, Blech, Röhren, Draht . .. 
Kupfer oder Messingwaren, vorgearbeitete; Gewebe aus 
Kupfer oder Messingdraht; vorgeformte Bronzewaren; 
Nieten, Schrauben, Schwielen, Stifte; Draht mit 
Kautschuck oder Guttapercha-Umhüllng 
  
—. 60 
7.— 
10.— 
12.— 
10.— 
10.—
	        
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