217
Nummer
des schweizerischen
Zolltarifs vom
10. April 1891.
Benennung der Gegenstände.
Franken
per 100 Kg.
163.
164.
165.
166.
167.
168.
169.
Waren aus Schmiedeisen, schmiedbarem Eisenguß, Stahl,
Blech, Draht:
Röhren, gezogene, gewalzte: rohe .. . . . . .. . . . . . . . . . . ..
ganz grobe, rohe: vorgearbeitete Werkzeuge; Pflugscharen;
Wagenachsen; Ambose) Röhren, genietete, gelötete, galvani-
sirte aller Art; Zahnstangen; Zugstangen; Weichen und
Kreuzungen
gemeine, auch in Verbindung mit Holz, roh, abgedreht, ge-
feilt, mit Grundfarbe (Mennig, Bleiweiß oder Zinkweiß)
übertüncht, geteert, ganz oder teilweise lackiert, gefirnißt
oder bronzirt:
a) Laschen und Unterlegplatten; Sensen und Sicheln,
auch abgeschliffen
b) andere
a) abgeschliffen, verzinnt, verzinkt
b) Pfannen, inwendig abgeschliffen oder verzint
a) feine (mit Ausnahme von landwirtschaftlichen und Garten-
werkzeugen), ganz oder teilweise poliert, bemalt, gefirnißt,
lackiert, bronzirt, emaliert, auch in Verbindung mit anderen
Materialien . . .. . . . ...
b) ganz oder teilweise vernickelt, auch in Verbindung mit
anderen Materiallen .. . . . . ..
Messerschmiedwaren
Waffen aller Art, ausgenommen Geschützröhren;) fertige
Waffenbestandteile .. . . . . . . . . ..
Kupfer, rein oder legiert (Messing), gehämmert, gewalzt, ge-
zogen, in Stangen, Blech, Röhren, Draht . ..
Kupfer oder Messingwaren, vorgearbeitete; Gewebe aus
Kupfer oder Messingdraht; vorgeformte Bronzewaren;
Nieten, Schrauben, Schwielen, Stifte; Draht mit
Kautschuck oder Guttapercha-Umhüllng
—. 60
7.—
10.—
12.—
10.—
10.—