Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

    
  
  
—258-- 
  
  
Nummer  
des zur Zeit des 
Vertragsaabschlusses gültigen belgischen Zolltarifs-    
 
Bennenung der Gegenstände .  
Eingangszoll  
Maßstab.   Betrag        
aus 38.Gemälde aller Art, mit der Hand gemalt, ohne Rahmen, und 
photographische Abzüge, ohne Rahmen .. . . . .. . . . . .... frei 
aus 39. Papier: Tapeten, mit Ausnahme der vergoldeten, versilberten, 
bronzirten, gepreßten und sammetartigen 100 kg 8 
anderes, mit Ausnahme von Pappe » 4 
aus 40. Delzwerk, zugerichtetes . ... » 30 
Handschuhe . .. Wert 10% 
Schuhmacherwaren . .. » 10% 
aus 42. Retorten zur Gasbereitung und Ziegel aller Art
 frei 
Gemeines Töpfergeschirr, nicht namentlich genannt 100 kg 1/2% 
oder nach Wahl des Importeurs 
Wert 10 % 
Fayence und Porzelan Wert 10 % 
aus 44. Die nachstehend genannten chemischen Produkte: 
Schwefelsaures und schwefligsaures Salz; Soda, 
kalzinirte; Pottasche aller Art; Soda, rohe, 
auch krystallisirte; Wasserglas; Alizarin; Anilinöl 
und Anilinsalze; Bleizucker und Bleiessig; Chlor- 
kalium (salzsaures Kali)) Chlormagnesium (salz- 
saure Magnesia)) Mennige (rothes Bleioxyd); 
Natron, schwefelsaures (Glaubersalz), krystallisirt 
und kalzinirt, auch saures, schwefelsaures; 
Schwefelsäure) Zinksulfidweiß (Lithopon), Alaun; 
„Orxalsäure und oxalsaures Kali  frei 
aus 45, Dachpappe und Asphaltfilz; Darmseiten für Musikinstrumente; 
ringförmige Filzdrucktücher; Uhrfournituren; Regen- und 
Sonnenschirm-Fournituren) Haarfilz zu industriellen Zwecken Wert 5%