—258--
Nummer
des zur Zeit des
Vertragsaabschlusses gültigen belgischen Zolltarifs-
Bennenung der Gegenstände .
Eingangszoll
Maßstab. Betrag
aus 38.Gemälde aller Art, mit der Hand gemalt, ohne Rahmen, und
photographische Abzüge, ohne Rahmen .. . . . .. . . . . .... frei
aus 39. Papier: Tapeten, mit Ausnahme der vergoldeten, versilberten,
bronzirten, gepreßten und sammetartigen 100 kg 8
anderes, mit Ausnahme von Pappe » 4
aus 40. Delzwerk, zugerichtetes . ... » 30
Handschuhe . .. Wert 10%
Schuhmacherwaren . .. » 10%
aus 42. Retorten zur Gasbereitung und Ziegel aller Art
frei
Gemeines Töpfergeschirr, nicht namentlich genannt 100 kg 1/2%
oder nach Wahl des Importeurs
Wert 10 %
Fayence und Porzelan Wert 10 %
aus 44. Die nachstehend genannten chemischen Produkte:
Schwefelsaures und schwefligsaures Salz; Soda,
kalzinirte; Pottasche aller Art; Soda, rohe,
auch krystallisirte; Wasserglas; Alizarin; Anilinöl
und Anilinsalze; Bleizucker und Bleiessig; Chlor-
kalium (salzsaures Kali)) Chlormagnesium (salz-
saure Magnesia)) Mennige (rothes Bleioxyd);
Natron, schwefelsaures (Glaubersalz), krystallisirt
und kalzinirt, auch saures, schwefelsaures;
Schwefelsäure) Zinksulfidweiß (Lithopon), Alaun;
„Orxalsäure und oxalsaures Kali frei
aus 45, Dachpappe und Asphaltfilz; Darmseiten für Musikinstrumente;
ringförmige Filzdrucktücher; Uhrfournituren; Regen- und
Sonnenschirm-Fournituren) Haarfilz zu industriellen Zwecken Wert 5%