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11. auf den Grund einer vor dem O. A.
Gericht zu Ludwigsburg verhandelten
Umi#ersuchung, die Zuchthaussträflingin
Regina Gauffer, von Riedernhall,
wegen wiederholten Scortations=Vergehens,
und lange unterlassener Anzeige
ihrer Schwangerschaft, über die
unterm 9. Januar d. J. gegen sie erkannte
zehenmonatliche Zuchthausstrase
und fünfmonatliche Rekluston in einem
Zwangs-Arbeitshause, noch zu einem
Strafzusah von Einem Monat Zuchthausstrafe
verurtheilt.
Anter dem 16. September wurde:
73. Carl Falkenstein, von Schorndorf,
wegen grober gegen seinen Vater begangener
Real= und Verbal-Injurien,
mit einer viermonatlichen JZuchrhausstrafe
belegt.
Unter dem 18. September wurde:
75. auf den Grund einer bei dem O. A.
Gerichte Gmünt geführten Untersuchung
gegen Eleonore Gatthof, von Ellwangen,
wegen fortgesehten großen
PHausbiebstahls, eine viermonatliche
Zuchthauostrase ausgesprochen.
Unter dem :5. Seprember wurder:
74. auf den Grund einer bei dem O. M.
Gerichre zu Oehringen verhamelten Unrersuchung
gegen Peter Frank,
von Halk, wegen wiederholten Scortakions-Vergehens,
und wegen eines kleinen
einfachen ersetzten Diebstahls, welcher
im rechtlichen Sinne den fünften
Diebstahl bildet, neben einer Züchtigung
mit 40 Stockstreichen, eine einjährige
Festungsstrafe und nachherige achtmonatliche
Reklusion in einem Zwangs-Arbeitshause
erkannt;
15. auf den Grund einer bei dem O.A.
Gerichte Erailsheim verhandelten Untersuchung,
Andreas Huber, vdon
Neidenfels, wegen versuchter Nothzucht,
s#uch Lügen vor Gericht und wegen versachter
Verleitung eines Zeugen zu falschem
Zeugniß, mit einjähriger Fe-Kungs-Arbeitsstrafe
belegt-Unter
dem 25. September wurde:
r6. auf den Grund einer von dem O. A.
Gerichte zu Crallsheim geführten Unkersuchung:
#a) die Rosine Hanselmann, geb. Birk,
von Michelbach, zu Kirchberg wohnhaft,
wegen vier zum Theil großer
und zum Theil in Genessenschaft verübter
Diebstähle, welche bei ihr ale
fünfte Diebstähle im rechtlichen Sinne
zu betrachten sind, ferner wegen nachgefolgrer
Diebstahls-Theilnahme, sowie
wegen zweier kleiner Betrügereien, zu
einer fünfzehenmonarlichen Zuchthausstrafe
und nachheriger siebenmo-=