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Masse bewegbarer ward, Deputirte der wichtigeren großen
Scädte, die doch muthmaßlich die ausgeklärtesten, und freimüthigsten
waren, allmählich diriglrende Hauptpersonen wurden.
Schon war's mehr als Hoffnung einer bald vollendeteren
Eristenz, da Graf Eberhard der ältere mit väterlicher Zärtlichkeit
zu sorgen anfing, wie es wohl nach seinem doch erblosen
Tode im Lande werden mochte, wie sein unruhiger
Vetter, Graf Eberhard der jüngere, wirthschaften werde, was
vollends noch, wenn auch dieser unbeerbt sterben sollte, was
von dem Bruder desselben, dem halb verwirtten Graf Heinrich;
zu fürchten sey.
Man wird es in unserm so souverainen, Despotismus so
naͤhrenden und Despotismus so suchenden, Zeitalter kaum glauben
wollen, was ungezwungen und freiwillig der regierende
Graf Eberhard der aͤltere that; man wird den weisesten Regenten
unweise finden, und der hohen politischen Klugheit des
achtzehnten Jahrhunderts sich freuen; man wird den Nachfolger
bedauern, dem ein so grämlicher Vorfahr am Regiment
das schdnsie Kleinod aus seinem hinterlassenen Fürstenhute
entwandt habe; man wird des Historikers spotten, der dieses
Verdienst Eberhards höher setzt, als selbst den erworbenen
Herzogshut — Graf Eberhard der ältere hat Landstände
errichtet.
Ist's nicht se in Werk, daß Landstände in Wirtemberg
entstanden, da er allein es war, der zu Frankfurt, als
König Marimiliän einen schiedsrichterlichen Spruch?)
zwischen ihm und seineni ewig unruhigen, ewig verschwendetischen
Vetter, Graf Eberhard dem jüngern, that, der zu
Frankfurt darauf drang, daß einst nach seinem wohl eblosen
G. diesen sogenannten Frankfurter Vertrag von 1439, Sattler
Gesch= der Gr., Thl. IV., Beil. n. 5.
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