Full text : Sagenbuch des Erzgebirges.

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115 Masse bewegbarer ward, Deputirte der wichtigeren großen Scädte, die doch muthmaßlich die ausgeklärtesten, und freimüthigsten waren, allmählich diriglrende Hauptpersonen wurden. Schon war's mehr als Hoffnung einer bald vollendeteren Eristenz, da Graf Eberhard der ältere mit väterlicher Zärtlichkeit zu sorgen anfing, wie es wohl nach seinem doch erblosen Tode im Lande werden mochte, wie sein unruhiger Vetter, Graf Eberhard der jüngere, wirthschaften werde, was vollends noch, wenn auch dieser unbeerbt sterben sollte, was von dem Bruder desselben, dem halb verwirtten Graf Heinrich; zu fürchten sey. Man wird es in unserm so souverainen, Despotismus so naͤhrenden und Despotismus so suchenden, Zeitalter kaum glauben wollen, was ungezwungen und freiwillig der regierende Graf Eberhard der aͤltere that; man wird den weisesten Regenten unweise finden, und der hohen politischen Klugheit des achtzehnten Jahrhunderts sich freuen; man wird den Nachfolger bedauern, dem ein so grämlicher Vorfahr am Regiment das schdnsie Kleinod aus seinem hinterlassenen Fürstenhute entwandt habe; man wird des Historikers spotten, der dieses Verdienst Eberhards höher setzt, als selbst den erworbenen Herzogshut — Graf Eberhard der ältere hat Landstände errichtet. Ist's nicht se in Werk, daß Landstände in Wirtemberg entstanden, da er allein es war, der zu Frankfurt, als König Marimiliän einen schiedsrichterlichen Spruch?) zwischen ihm und seineni ewig unruhigen, ewig verschwendetischen Vetter, Graf Eberhard dem jüngern, that, der zu Frankfurt darauf drang, daß einst nach seinem wohl eblosen G. diesen sogenannten Frankfurter Vertrag von 1439, Sattler Gesch= der Gr., Thl. IV., Beil. n. 5. 8