Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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— — — — 
Betrag 
— 1 für das 
2 Einnahme. Etatsjahr 
r 1892 93. 
Mark. 
(2. Uebertrag20 847 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotteerren 6 838 000 
b) von Privatlotterien, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten. 534 000 
zusammen (Titel )28219 000 
Statistische Gebühr. 
Brutto-Einnahme .. .. ... ..... .. .... . . .. 672 000 J+ 
Ab: Zurückzahluen . . 3000 
bleiben 669 000 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme komnt 21 000 A. 
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Einnahme) 16 800• 
c) gemäß F. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosten 17600 
zusammen . . . 55 400 
bleiben 613 600 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge- 
meinde Jungholz) und an Oesterreich-Ungarn für die Ge- 
meinde Mittelbrergrgrgrgggg . . . . ... 24 400 
zusammen (Titel 4 638 000 
Summe I.37109 000
	        
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