Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag
für  das
"  7  Einnahme.  Etatsjahr
52  1892/93.
Mark.
2.  I.  Reichsstempelabgaben.
1.  Spielkartenstempel,
abzüglich  der  den  Bundesstaaten  nach  §.  23  des  Gesetzes
vom  3.  Juli  1878  an  Erhebungs=  und  Verwaltungskosten
zu  vergütenden  fünf  Prottttnn  ...  1  206  500
Davon  ab:
a)  Kosten  der  Kontrole  und  sonstige  dem  Reich  unmittelbar
erwachsende  Verwaltungskosen  470
—  1  206  030
b)  Herauszahlung  an  Oesterreich=  Ungarn  für  die  Gemeinde
Mittelbrreg  ..  30
bleiben  (Titel  1)  1  206  000
2.  Wechselstempelsteeernrnrnrnr  ..  ..  ...  7  400  000
Davon  ab:
a)  gemäß  8.  27  des  Gesetzes  über  die  Wechselstempelsteuer
vom  10.  Juni  1869  zwei  Prozent  oder..  148  000  A.
b)  die  dem  Reich  erwachsenden  Erhebungs=  und
Verwaltungskossfen  206  000.
zusammen  .  .  .  354  000
bleiben  (Titel  2)  7  046  000
3.  Stempelabgabe  für  Werthpapiere,  Kaufgeschäfte  2c.
und  Lotterieloose:
A.  für  Aktien,  Renten-  und  Schuldverschreibungen,
abzüglich  der  den  Bundesstaaten  nach  §.  43  des  Gesetzes,
  betreffend  die  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben
  (Reichs=  Gesetzbl.  für  1885  S.  179),  zu  vergütenden
  zwei  Prozent  Erhebungs=  und  Verwaltungskosten...................................
  7  435  000
B.  für  Kauf-  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte,
abzüglich  zwei  Prozent  für  die  Bundesstaaten  13  412  000
Seite.20  847  000

 

 

Reichs-.  Ges-hbl.  1892.  58