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Anlage B.
Zölle bei der Einfuhr in das österreichisch-ungarische Zollgebiet.
Nummer
des zur Zeit des Gulden
Vertragsabschlusses 4
giltgen allgemeinen österreichisch- Benennung der Gegenstände. Gold
ungarischen Zolltarifs per 100 kg.
9. Feigen:
a) frishe 1.—
b) getrokkhnnnttttee:: . .. 1.—
11. Citronen, Limonien, Pomeraen frei
12. Citronen, Limonien, Pomeranzen, in Salzwasser eingelegt;
Pomeranzen, unreife, kleine; Pomeranzen= und Citronen=
schannnn. frei
13. Datteln, Pistaaten . .. 12.—
14. Mandeln:
a) trockene, mit oder ohne Schale .................. 5.—
b) unreife, in der Schlellll . ... 1.50
15. Pinienkerne (Oirbisnüsse), unausgeschälte; Johannisbrot,
Kastanien, Lazeruoli, Paradiesäpfel (Judenäpfel); Oliven,
frisch, getrocknet oder gesahshshsen ... 2.—
16. Pinienkerne (Zirbisnüsse), ausgeschälte; Granatäpfee 12.—
28. Reis, geschält, und Bruchreis................. .. . ... 1.50
29. Weintrauben, frische, für den Tafelgenuß (in Kollien im
Gewichte von 5 kg oder wenigrrr 2.—
30. Nüsse und Haselnüsse, trocken oder ausgeschalt 1.50
31. Feine Tafelgemüse, frisch .. .. . . .. . . .. .. ..... ... . ... frei
aus 32. a) Gemüse, nicht besonders benanntes, frisch. . . . ..... .. .. . frei
aus 32. b) Gemüse, nicht besonders benanntes: getrocknet oder zubereitet
(gedörrt, komprimirt, zerschnitten, gepulvert oder sonst
zerkleinert; gesalzen oder in Essig eingelegt in Fässern) .. 2—
Citronensfstt::. frei
aus 34. Fenchel, Kümmel, Kleesaat, Senfsaat und Sämereien, nicht
besonders benannte .. ... . . . . . . . . . . . . ....... .. . .. frei
35. Frische Zierblumen und Blattwerk, geschniten frei