Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Anlage B. 
Zölle bei der Einfuhr in das österreichisch-ungarische Zollgebiet. 
  
  
  
  
Nummer 
des zur Zeit des Gulden 
Vertragsabschlusses 4 
giltgen allgemeinen österreichisch- Benennung der Gegenstände. Gold 
ungarischen Zolltarifs per 100 kg. 
9. Feigen: 
a) frishe 1.— 
b) getrokkhnnnttttee:: . .. 1.— 
11. Citronen, Limonien, Pomeraen frei 
12. Citronen, Limonien, Pomeranzen, in Salzwasser eingelegt; 
Pomeranzen, unreife, kleine; Pomeranzen= und Citronen= 
schannnn. frei 
13. Datteln, Pistaaten . .. 12.— 
14. Mandeln: 
a) trockene, mit oder ohne Schale .................. 5.— 
b) unreife, in der Schlellll . ... 1.50 
15. Pinienkerne (Oirbisnüsse), unausgeschälte; Johannisbrot, 
Kastanien, Lazeruoli, Paradiesäpfel (Judenäpfel); Oliven, 
frisch, getrocknet oder gesahshshsen ... 2.— 
16. Pinienkerne (Zirbisnüsse), ausgeschälte; Granatäpfee 12.— 
28. Reis, geschält, und Bruchreis................. .. . ... 1.50 
29. Weintrauben, frische, für den Tafelgenuß (in Kollien im 
Gewichte von 5 kg oder wenigrrr 2.— 
30. Nüsse und Haselnüsse, trocken oder ausgeschalt 1.50 
31. Feine Tafelgemüse, frisch .. .. . . .. . . .. .. ..... ... . ... frei 
aus 32. a) Gemüse, nicht besonders benanntes, frisch. . . . ..... .. .. . frei 
aus 32. b) Gemüse, nicht besonders benanntes: getrocknet oder zubereitet 
(gedörrt, komprimirt, zerschnitten, gepulvert oder sonst 
zerkleinert; gesalzen oder in Essig eingelegt in Fässern) .. 2— 
Citronensfstt::. frei 
aus 34. Fenchel, Kümmel, Kleesaat, Senfsaat und Sämereien, nicht 
besonders benannte .. ... . . . . . . . . . . . . ....... .. . .. frei 
35. Frische Zierblumen und Blattwerk, geschniten frei
	        
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