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Nummer des zur Zeit des Gulden
Vertragsabschlusses
giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold
österreichisch-
ungarischen Zolltarifs per 100 kg.
35. (bis) Lebende Gewächse —.50
Cichorienwurzel, getrocknet (nicht gebrannt) —.75
aus 36. Pflanzen und Pflanzentheile, nicht besonders benannte, frisch frei
37. Pflanzen und Pflanzentheile, nicht besonders benannte, ge-
trocknet oder zubereitet (gepulvert oder sonst zerkleinert oder
gefärbt) frei
38. Hopfen, auch Hopfenmehl (Lupulin). ................. 7.—
brutto
per Stück
39. Ochsen. 12.75
40. Stiere 4.—
41. Kühe. 3.—
42. Jungvieh 2.50
43. Kälber. 1.50
aus 44. Schafe (auch Widder und Hammel) —.50
aus 45. Lämmer . . . . . . . . . . . . . .. .................... . .. —. 25
46. Schweine mit mehr als 10 kg Gewicht 1.50
47. Schweine mit 10 kg Gewicht oder darunter —. 0.30
48. Pferde 10.—
Anmerkungen:
1. Perde bis zu 2 Jahren ... 5.—
2. Füllen, welche der Mutter folgen frei
49. Maulthiere, Maulesel und Esel..... frei
aus 50. Geflügel aller Art:
a) lebend frei
per 100 kg
b) todt ... 3.—
51. Fische, frische; Fluß- und Bachkrebse, Schnecken, frische,
Scampi (nephrops norvegicus . ... frei