Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

Nummer

 

des zur Zeit des Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen  Gulden
Benennung  der  Gegenstände  Gold
per  100  kg.
österreichisch- ungarischen Zolltarifs.  p  8.
85.  Kee  .  ..  10.  —
87.  Fische,  mit  Ausnahme  von  Heringen,  gesalzen,  geräuchert,
getrocknet  .  .  .  .  ..  ...  ...  ..  ..  .....  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  3.—
88.  Fische,  zubereitet  (marinirt  oder  in  Oel  eingelegt  u.  s.  w.))
in  Fässen.  15.—
92.  Alle  in  Büchsen,  Flaschen  und  dergleichen  hermetisch  verschlossenen
  Genußmittel  (mit  Ausnahme  der  unter  Nr.  89
und  91  genannten)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  ..  ..  ...  ...  35.—
93.  Eßwaaren,  nicht  besonders  benantetete  ..  .  ...  35.—
96.  Holzkohlen,  Torf  und  Torfkohlen,  Lignite  und  Steinkohlen,
Koaks  und  alle  aus  diesen  Materialien  dargestellten  festen
künstlichen  Brennstoee  frei
99.  Hörner,  Hornscheiben,  Hornspitzen,  Klauen,  Füße,  Hufez;
Knochen,  gespalten,  gestreckt  oder  geschnitten  frei
aus  101.  Korallen,  rohe,  auch  gebohrt,  jedoch  nicht  geschliffeen  frei
102.  Steine,  roh  oder  blos  behauen  oder  gesägt;  Erze,  auch  aufbereitteen
  .  ..  frei
103.  Erden  und  mineralische  Stoffe:
a)  roh.......................................  frei
b)  gebrannt,  geschlemmt  oder  gemahlen:
1.  Farbedddden  —.50
2.  andere  ·..........................  frei
Alle  diese  Gegenstände,  soweit  sie  nicht  in
anderen  Tarifklassen  enthalten  sind.
aus  104.  Süßholzsaft  .  .  .  .  .  .  ..  ..  ......  ..  .  ..  ..  .  .  ...  4.—
aus  106.  Pomeranzenblüthen=  und  ähnliche  wohlriechende  Wasser  (ohne
Weingeist)  ..  ..  .....  ...  ..  ..  ..  ....  ...  ..  .  .  ...  6.  —
107.  Aetherische  Oele:
a)  Bernstein-,  Hirschhorn-,  Kautschuck-,  Lorbeer-,  Rosmarin-
  und  Wachholderöl  ..  .  .  .  ...  ...  .  ..  .  .  .  .  ..  6.  —
b)  andere  .  .  ..  15.  —