Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Zu  Skrutatoren  können  weder  Verwaltungsräthe  noch  Beamte  der  Gesellschaft
  ernannt  werden.

In  den  regelmäßigen  Generaloersammlungen  werden  die  Geschäfte  i
nachfolgender  Ordnung  verhandelt:

1)  Bericht  des  Verwaltungsrathes  über  die  Lage  des  Geschäfts  im  Allgemeinen
  und  über  die  Resultate  des  verflossenen  Jahres  insbesondere;

1)  Wahl  der  Mitglieder  des  Verwaltungsrathes;

3)  Berathung  und  Beschlußnahme  über  die  Anträge  des  Verwaltungsrathes,
sowie  über  die  Antrage  einzelner  Aktionaire;  letztere  müssen  vor  der  Berufung
  der  Generalversammlung  dem  Verwaltungsrathe  schriftlich  eingereicht
  sein;

4)  Wahl  von  drei  Kommissarien,  welche  den  Auftrag  erhalten,  die  Bilanz
mit  den  Büchern  und  Skripturen  der  Gesellschaft  zu  vergleichen  und
rechtfindend  dem  Verwaltungsrathe  die  Decharge  zu  ertheilen.

g.  43.

Die  außerordentlichen  Generalversammlungen  beschäftigen  sich  nur  mit
Gegenständen,  die  bei  der  Berufung  bezeichnet  sind.

*

Die  Beschlüsse  und  Wahlen  der  Generalversammlung  vollbringen  sich
mit  absoluter  Stimmenmehrheit.  Bei  Gleichheit  der  Stimmen  giebt  diejenige
des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.

Die  Wahlen  werden  mittelst  geheimen  Skrutiniums  vorgenommen.

Auf  den  Antrag  des  Vorsitzenden,  sowie  auf  den  Antrag  von  wenigstens
fünf  Aktionairen,  muß  auch  über  andere  Gegenstände  durch  geheimes  Skrutinium
  abgestimmt  werden.

Die  Protokolle  der  Generalversammlungen  werden  gerichtlich  oder  von
einem  Notar  aufgenommen  und  sind  von  dem  Vorsitzenden,  den  beiden  Skrutatoren
  und  dem  Protokollfährer  nothwendig  zu  unterzeichnen  und  denjenigen
anwesenden  Aktionairen,  welche  es  wünschen,  zur  Mitunterzeichnung  vorzulegen.

Titel  VIII.
Rechnungsablage,  Dioidende,  Reservefonds.

g.  45.

Die  Bücher  der  Bank  werden  mit  dem  31.  Dezember  jeden  Jahres  abgeschlossen
  und  die  Bilanz  auf  diesen  Tag  von  der  Direktion  gezogen.
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