Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
Nummer 
des zur Jeit des 
Vertragsabschlusses 
giltigen allgemein 
öterreichisch- 
ungarischen. 
Lolltarifs. 
Benennung der Eegenstände. 
Gulden 
Gold 
per 100 kg. 
  
Noch: 
269. 
269. (bis) 
270. 
271. 
272. 
  
nicht unter Nr. 267 begriffene; Waagen und Waagen— 
bestandtheile; Schlösser, Shlussel und andere Schloßbestand- 
theile; Hufnägel, Zwecke) Schrauben von mindestens 5 mm 
Dicke; alle diese ), soweit sie nicht unter eine höher belegte 
Tarifnummer fallen, auch in Verbindung mit Holz 
Blanke Sägen; Feilen und Raspeln unter 25 cm Hieblänge; 
Hobel- und Stemmeisen, Meißel, Ahlen; grobe Messer 
und Scheeren für den gewerblichen (auch Maschinen) und 
landwirthschaftlichen Gebrauch) fertige Werkzeuge aller Art 
im Einzelngewichte unter 500 g, Schrauben unter 5 mm 
Dicke; alle diese auch in Verbindung mit anderen Ma- 
terialien, sofern sie nicht unter Nr. 271 oder unter höher 
belegte Kautschuck-, Leder-, Metall- oder Kurzwaaren fallen 
Feine Eisen= und Stahlwaaren: 
Kunstguß und leichter Ornamentguß; rohe, unbearbeitete 
(nur gegossene, gepreßte, geschmiedete) Bestandtheile für 
Messerschmiedwaaren; Drahtwaaren, nicht besonders be- 
nannte, auch Stahlsaiten; Waaren in Verbindung mit 
anderen Materialien; alle diese, soweit sie nicht unter 
Nr. 271 oder 272 oder unter höher belegte Kautschuck, 
Leder-, Metall- oder Kurzwaaren fallen 
Waffen (mit Ausnahme der Handfeuerwaffen) und Waffen- 
bestandtheile.. ..... .. .....p 
Polirte, lackirte, vernicklte emailitte (mit Ausnahme des 
unter Nr. 2626 genannten emaillirten gemeinen Eisen- 
gusses); mit Gespmnstfäden übersponnener Draht) Weber- 
kämme und Weberzähne; Kratzen aller Artj Kinderspiel- 
waaren, Schlittschuhe; Möbel, gepolstert, überzogen oder 
fein ornamentitrtrttt:t: .. .. .. ...... 
  
Messerschmiedwaaren; Handfeuerwassen 
Schreibfedern; andere Federn (mit Ausnahme der Uhr., 
Wagen- und Möbelfedern)) Steck-, Häkel- und Stiich 
  
10.— 
15.— 
20.— 
45.—