Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

 

Nummer
des  zur  Zeit  des
Vertragsabschlusses
giltigen  allgemein
österreichischungarischen.

Zolltarifs.

Benennung  der  Gegenstände.

Gulden
Gold
per  100  kg.

 

Noch:
269.

269.  (bis)

270.

271.

272.

 

nicht  unter  Nr.  267  begriffene;  Waagen  und  Waagenbestandtheile;
  Schlösser,  Schlüssel  und  andere  Schloßbestandtheile;
  Hufnägel,  Zwecke)  Schrauben  von  mindestens  5  mm
Dicke;  alle  diese  ,  soweit  sie  nicht  unter  eine  höher  belegte
Tarifnummer  fallen,  auch  in  Verbindung  mit  Holz

Blanke  Sägen;  Feilen  und  Raspeln  unter  25  cm  Hieblänge;

Hobel-  und  Stemmeisen,  Meißel,  Ahlen;  grobe  Messer
und  Scheeren  für  den  gewerblichen  (auch  Maschinen)  und
landwirthschaftlichen  Gebrauch)  fertige  Werkzeuge  aller  Art
im  Einzelngewichte  unter  500  g,  Schrauben  unter  5  mm
Dicke;  alle  diese  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,
  sofern  sie  nicht  unter  Nr.  271  oder  unter  höher
belegte  Kautschuck-,  Leder-,  Metall-  oder  Kurzwaaren  fallen

Feine  Eisen-  und  Stahlwaaren:
Kunstguß  und  leichter  Ornamentguß;  rohe,  unbearbeitete

(nur  gegossene,  gepreßte,  geschmiedete)  Bestandtheile  für
Messerschmiedwaaren;  Drahtwaaren,  nicht  besonders  benannte,
  auch  Stahlsaiten;  Waaren  in  Verbindung  mit
anderen  Materialien;  alle  diese,  soweit  sie  nicht  unter
Nr.  271  oder  272  oder  unter  höher  belegte  Kautschuck,
Leder-,  Metall-  oder  Kurzwaaren  fallen

Waffen  (mit  Ausnahme  der  Handfeuerwaffen)  und  Waffenbestandtheile..

  .....  ..  .....

Polirte,  lackirte,  vernicklte  emailitte  (mit  Ausnahme  des

unter  Nr.  262c  genannten  emaillirten  gemeinen  Eisengusses);

  mit  Gespinnstfäden  übersponnener  Draht)  Weberkämme

  und  Weberzähne;  Kratzen  aller  Art;  Kinderspielwaaren,
  Schlittschuhe;  Möbel,  gepolstert,  überzogen  oder
fein  ornamentirt  ..  ..  ..  ......

 

Messerschmiedwaaren;  Handfeuerwaffen
Schreibfedern;  andere  Federn  (mit  Ausnahme  der  Uhr-,

Wagen-  und  Möbelfedern);  Steck-,  Häkel-  und  Strick- 



10.—

15.—

20.—
45.—