Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer des zur Zeit des Gulden 
Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold 
österreichisch-ungarischen    
Zolltarifs. per 100 kg 
284. Maschinen für die Vorbereitung und Verarbeitung von Spinn- 
stoffen; Spinnmaschinen; Zwirnmaschinen: 
a) für Abfall- oder Streichgarnspinnerei aus Baumwolle 
oder Wolle. 4.25 
b) für alle andere Spinnerei ... 3.— 
284. (bis) Webstühle (auch für Spitzen), dann Hülfsmaschinen für die 
Weberei; Wirkstühle, Dampfpflüge 4.25 
Zeugdruck-Rouleauxmaschinen; Stickmaschinen; Kratzensetz- 
maschen . .. 3.— 
Alle diese (Nr. 284 und 284 [bis]) im kompleten 
(wenn auch zerlegten) Zustande. 
284. (ter) Destillir= und Kühlapparate für Brennereien, Brauereien 
und dergleihen 10.— 
284. (quater) Dreschmaschinen 7.— 
286. Nicht besonders benannte Maschinen und Apparate aus un- 
edlen Metallen (d. i. mit mehr als 50 Prozent unedler 
Metalle . . .. 12. — 
aus 287. Die eigentliche Papiermaschine mit dem Trockenapparat; 
Ziegeleimaschinen (Maschinen zur Zerkleinerung, Pressung 
oder sonstigen Formgebung von Thonerden); Teigwerk- 
maschinen; Dörrapparate für Obst und Gemüse; Calander 
aller Art im Gewichte von 100 Meterzentner und darüber; 
Walzenstühle und Müllereimaschinen; Werkzeugmaschinen 
im Gewichte von 200 Meterzentner oder darüber — alle 
diese im kompleten (wenn auch zerlegten) Zustande 5.— 
Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte, andere. 7.50 
per Stück 
290. Personenwagen mit Leder= oder Polsterarbeit 75.— 
Anmerkung: Für Schlitten sind zwei Drittel der Gebühr 
zu zahlen. 
Eisenbahnfahrzeuge (auch Tramwaywagen). per 100 kg 
291. Güterwagen 6.50 
  
 
	        
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