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II.
Stationsdiener:
Rechnen in den vier Grundarten, sowie Fähigkeit, über einen dienstlichen
Vorgang eine verständliche schriftliche Anzeige zu machen,
Kenntniß der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands be-
ziehungsweise der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands, so-
wie der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, soweit dieselben
ihren Dienstkreis berühren,
Kenntniß der Dienstanweisungen für die Stationsdiener und die Gepäckträger,
Kenntniß der Eisenbahngeographie, soweit dieselbe für den Lokal= und Nachbar-
verkehr der betreffenden Bahn erforderlich ist,
Kenntniß der Vorschriften über die Behandlung gefundener Gegenstände und
über die Aufbewahrung von Handgepäck,
Kenntniß der verschiedenen Arten von Fahrkarten und der besonderen Vor-
schriften über die Beförderung von Personen,
Kenntniß des jeweiligen Fahrplans der die betreffende Station berührenden
Züge und ihre Anschlüsse an die Züge der Nachbarbahnen,
Kenntniß der für die Ankunft und Abfahrt der Lüge vorgeschriebenen
Signale.
III.
Bremser und Wagenwärter.
a. Bremser:
.Reechnen in den vier Grundarten,
Kenntniß der beim Eisenbahnbetriebe vorkommenden Gattungen von Wagen
und ihrer einzelnen Theile, insbesondere der Kuppelungs-, Brems-, Schmier-
und Thürverschlußvorrichtungen, sowie der Behandlungsweise derselben,
Kenntniß der Bestimmungen der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen
Deutschlands beziehungsweise der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen
Deutschlands, soweit dieselben ihren Dienstkreis berühren, und der Signal-
ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands nebst den für den Dienst der
betreffenden Bahn erlassenen Ausführungsbestimmungen, sowie der Vor-
schriften über den Rangirdienst,
Kenntniß der Dienstanweisungen für diese Beamtengattung, sowie derjenigen
für Schaffner, Weichensteller und Bahnwärter, soweit dieselben ihren Dienst-
kreis berühren,
Kenntniß der Eigenthumsmerkmale der eigenen sowie der fremden Wagen,
sechsmonatliche Probezeit im Bremser= und Rangirdienste, einschließlich der
Beschäftigung in einer Wagenwerkstätte.
b. Wagenwärter:
Rechnen in den vier Grundarten,
Kenntniß der beim Eisenbahnbetriebe vorkommenden Gattungen von Wagen
und ihrer einzelnen Theile, insbesondere der Kuppelungs= und Thürverschluß-