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Altergrenze, Bezeichnung der Behörde,
bis zu welcher an welche die Bewerbungen
Bezeichnung der Stellen, vorzug- Militär- zu richten sind, soweit nicht
der anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen.
Eisenbahn weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt, andere Anstellungsbehörden
Eisenbahn. zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet
müssen. werden.
3. Halberstadt-Blankenburger Eisen- Büreaudiätare, Kanzlisten a) Für die Direktion der Halberstadt-Die nach beendeter
bahn. Expeditions- Strecke Lan- Blankenburger Eisenbahn. Probedienstzeit in den nebenstehenden
diätare, genstein- gesellschaft zu Blanken- den unteren Stellen
Expeditions- 223 Derenburg: urg a. H. angestellten
assistenten, 35 Jahre. Militäranwärter haben bei
Stations- b) Für die genügender Befähigung
assistenten, 86 Strecke Halberstdt gung bezw. nach
Telegraphisten, Büreau- Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung Prüfung
boten, Portiers, Nacht- Blankenburg gleich den
wächter, Bremser und Tanne: Civilanwärtern
Schmierer, Schaffner Jahre. Anrecht zum Aufrücken in die höheren
Rangirer und Koppler, Dienststellen,
Bahnwärter Weichen- und zwar
im Büreau-
Wärter. dienst- als
Eisenbahnsekretär,
im Stations-
dienst: als
Stationsver-
walter und Sta-
tionsvorsteher,
im
Fahrdiest als
Zugführer und
Packmeister.
Subaltern= und Unterbeamte. 40 Jahre. Direktion der Nordhauser-Hei Bei der Besetzung
4. Nordhausen-Wernigeroder Eisen-
bahn.
Wernigeroder Eisenbahn-
Gesellschaft in Nordhausen.
XlI. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Feldabahn.
Expedient, Expeditions-
gehülfe.
40 Jahre.
Betriebsverwaltung der Felda-
bahn zu Dermbach.
XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg.
Eisenberg-Crossener Eisenbahn.
Untere Betriebsbeamte, mit
Ausnahme der einer tech-
nischen Vorbildung be-
dürfenden.
35 Jahre.
Vorstand der Eisenberg-
Crossener Eisenbahngesell-
schaft zu Eisenberg in
Altenburg.
XIII. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha.
1. Arnstadt-Ichtershausener
bahn.
Eisen-
Subaltern- und Unterbeamte.
40 Jahre.
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen zu
Weimar.
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-
dienst in dieser
Beziehung, insbe-
sondere bezüglich
der Ermittelung
der Militäran-
wärter bestebenden
und noch ergeben-
den Vorschriften
zur Anwendung zu
bringen.
Der Betrieb dieser
Bahn ist verpach-
tet; es kann daher
die Anstellung
eines Beamten nur
für die Dauer der
bis zum 31. März
1903 laufenden
Pachtzeit gewähr-
leistet werden.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-
dienst in dieser
Beziehung gülti-
gen Vorschriften
zur Auwendung
zu bringen.