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Beilagen zum 196en Stück der Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen,
vom Jahr 1810.
J.
Convention wegen Abgabe und Fortsetzung der in dem Koͤnigreiche und Herzogthume
Sachsen anhaͤngigen Rechtssachen.
à ,
(achdem die, in dem Wiener Friedens-Trackake, zwischen Ihren Königlichen Majestäten von
Sachsen und von Preußen, vom 13ten Mai v. J., an Preußen erfolgte Abtrecung einiger Provinzen,
Districte, Gebiete oder Gebietstheile, auch Bestimmungen wegen des veränderten Gerichtsstandes
bei den betreffenden Landestheilen nothwendig macht; so ist, wegen Abgabe und Fortsetzung
der bei den Gerichtshöfen beider Lande verhandelten Proceß-, Vormundschafts-, Hypocheken-,
tehns= und anderer Rechtsangelegenheiren, und wegen der dazu gehörigen Acten, Depositen
und Documenre, es mögen sich nun diese bei obern oder niedern Civil-, geistlichen oder
Militair-Gerichren, oder sonstigen Behörden befinden, unter Vermittelung des mit unterzeichneten
Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Herrn Commessari, von den beiderseitigen Auseinandersetzungs=
und Ausgleschungs-Commissarien, Krafe ihrer Vollmachten und Instructionen, ingleichen
mit Zuziehung des mit unterzeichneten Konigl. Preußischen Cammergerichtsrachs, Herrn Siehe,
nachstehende Uebereinkunft verabredet und geschlossen worden.
1.
Personalsachen.
Bei allen, bewegliche Sachen betreffenden, und überhaupt bei allen persönlichen Klagen ist der
wesentliche Wohnsitz des Beklagten, tetzterer mag einen privilegirten oder den gewöhnlichen Gerichtsstand
gehabt haben, zur Richrschnur anzunehmen, und der Proceß vor demjenigen Richter
fortzusetzen, welchem der Beklagte, oder dessen Erben, am dreißigsten November v. J., nach deren
ramaligem wesentlichem Wohnsibe, unterworfen waren.
Die Rechtsangelegenheiten derjenigen, welche am gedachten Tage weder in dem Königreiche
Sachsen, noch in der Königl. Preußischen Monarchie überhaupc ihren wesentlichen Wohnsit
barten, oder nicht in Civil= oder Militairdiensten derselben standen, verbleiben dem Gerichte, wo
sie dermalen anhängig sind.
(Gesetzsammlung 1819.) 1