Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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15. bei Deutsch-Avricourt bis Igney-Avricourt. 
16. bei Chambrey bis Moncel. 
17. bei Novéant bis Pagny-sur-Moselle. 
18. bei Amanweiler bis Batilly. 
19. bei Fentsch bis Audun-le-Roman. 
III. Schweizerischer Verwaltungen. 
Die von der Jura-Simplonbahn betriebenen Strecken von der fran- 
zösisch--schweizerischen Grenze: 
20. bei Delle bis Delle. 
21. bei Vallorbes bis Pontarlier. 
22. bei Verrieères bis Pontarlier. 
IV. Italienischer Verwaltungen. 
23. Die von der italienischen Gesellschaft der Mittelmeerbahnen betriebene 
Strecke von der italienisch-französischen Grenze bei Modane bis Modane. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von französischen Verwal- 
tungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Belgien, Ziffer 15, 16. 
Deutschland, Liffer 99, 100, 101, 102, 103, 104. 
Italien, Iiffer 4. 
Schweiz, Ziffer 20, 21, 22, 23. 
  
Italien. 
A. Von italienischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
1. Sämmtliche von der Gesellschaft des mittelländischen Netzes betriebenen 
Linien. 
2. Sämmtliche von der Gesellschaft des adriatischen Retzes betriebenen Linien. 
3. Sämmtliche von der Gesellschaft des sicilianischen Netzes betriebenen Linien. 
B. Bahnstrechen, welche im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 
Perwaltungen sich befinden. 
I. Französischer Verwaltungen. 
4. Die von der Französischen Paris—Lyon-Mittelmeerbahn betriebene Strecke 
von der italienisch-französischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia. 
II. Schweizerischer Verwaltungen. 
Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch- 
k ieo n Grenze bei Pino bis Luino.
	        
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