Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

— 926 — 
III. 
Beförderung von Personen. 
s. 10. 
Fahrpläne. Sonderfahrten. Abfahrtszeit. 
GDie regelmäßige Personenbeförderung findet nach Maßgabe der Fahr- 
pläne statt, welche vor dem Inkrafttreten öffentlich bekannt zu machen und recht- 
zeitig auf den Stationen auszuhängen sind. Aus denselben müssen die Wagen- 
klassen, mit welchen die einzelnen Züge fahren, zu ersehen sein. Die Fahrpläne 
der eigenen Bahn, welche zum Aushang auf den Stationen des eigenen Bahn- 
gebiets bestimmt sind, sind auf hellgelbem, diejenigen, welche zum Aushang auf 
anderen Bahnen bestimmt sind, auf weißem Papier zu drucken. Außer Kraft 
getretene Fahrpläne sind sofort zu entfernen. « 
(2)SonderfahrtenwerdennachdemErmessenderBerwaltunggewährt. 
(s) Für den Abgang der Züge sind die Stationsuhren maßgebend. 
. 11. 
Fahrpreise. Ermäßigung für Kinder. 
Die Fahrpreise werden durch die Tarife bestimmt G. 7). Auf jeder 
Station ist an geeigneter Stelle ein Tarif-Auszug auszuhängen oder auszulegen, 
aus dem die Fahrpreise nach solchen Stationen, für welche direkte Fahrkarten 
verkauft werden, ersichtlich sind. 
() Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahre, für welche ein beson- 
derer Platz nicht beansprucht wird, sind frei zu befördern. Kinder vom vollen- 
deten vierten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahre sowie jüngere Kinder, falls 
für letztere ein Platz beansprucht wird, werden zu ermäßigten Fahrpreisen beför- 
dert. Finden Zweifel über das Alter der Kinder statt, so entscheidet einstweilen 
der dienstlich anwesende höchste Beamte. 
G. 12. 
Inhalt der Fahrkarten. 
Die Fahrkarte muß die Strecke, für welche sie Geltung hat, die Gattung 
des Zuges, die Wagenklasse sowie den Fahrpreis, sofern derselbe nicht Valuta- 
schwankungen unterliegt, enthalten. 
S. 13. 
Lösung der Fahrkarten. 
)Der Verkauf der Fahrkarten kann auf Stationen mit geringerem Verkehr 
nur innerhalb der letzten halben Stunde, auf Stationen mit größerem Verkehr 
innerhalb einer Stunde vor Abgang desjenigen Zuges, mit welchem der Reisende 
befördert sein will, verlangt werden. Liegt jedoch zwischen zwei nach derselben 
Richtung abgehenden Zügen eine kürzere Zwischenzeit, so kann die Ausgabe der 
Fahrkarten für den später abgehenden Zug frühestens eine halbe Stunde vor
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.