Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

100  Nr.  14.  1918.

28.  Juni  1917,  betreffend  die  Zustimmung  zur  Herstellung  und  den  Verkehr  mit  Schuhwarenbestandteilen,
  die  ganz  oder  zum  Teil  aus  Gummi  bestehen,  außer  Kraft.

Berlin  SW  48,  Wilhelmstr.  8,  den  10.  Januar  1918.

Ersatzsohlen-Gesellschaft  m.  b.  H.
Jacobowski.

(2)  Bekanntmachung  vom  22.  Jannar  1918,  betreffend  den  Vorbereitungsdienst
und  die  Prüfung  für  den  Registraturdienst  bei  den  Großherzoglichen  Domanialämtern.


Der  &  12  der  Bestimmungen,  betreffend  den  Vorbereitungsdienst  und  die
Prüfung  für  den  Registraturdienst  bei  den  Großherzoglichen  Domanialämtern
—  Bekanntmachung  vom  12.  Februar  1907,  Rbl.  Nr.  6  —  wird  mit  Genehmigung
  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs  dahin  abgeändert,  daß  den
Amtspraktikanten  die  Verheiratung  künftig  ohne  Einholung  der  besonderen  Genehmigung
  des  unterzeichneten  Ministeriums  gestattet  sein  soll.

Schwerin,  den  22.  Januar  1912.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Finanzministerium,
Abteilung  für  Domänen  und  Forsten.
v.  Blücher.

(3)  Bekanntmachung  vom  21.  Januar  1918,  betreffend  die  Anordnung  von
Vormundschaften  über  Angehörige  des  Königreichs  Polen.

Auffeine  durch  das  Königlich  Preußische  Justizministerium  veranlaßte  Anfrage,
ob  die  im  Artikel  23  des  Einführungsgesetzes  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuche
  bezeichneten  Voraussetzungen  für  die  Anordnung  einer  Vormundschaft
  über  Angehörige  des  Königreichs  Polen  nach  dessen  Gesetzen
  vorliegen,

hat  der  Provisorische  Staatsrat  des  Königreichs  Polen,  Justizabteilung,

5  Dezember  1917  folgende  Erklärung  abgegeben:

In  Beantwortung  des  Schreibens  vom  5.  November  1917  —
Nr.  St.  I.  1626  —  beehrt  sich  die  Justizabteilung  zu  erklären,  daß,
da  nach  den  im  Königreiche  Polen  geltenden  Vorschriften  des  Bürger-