Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1893. (27)

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weitigen Zollzuschlägen, keinen neuen oder höheren Nebengebühren als den derzeit 
gegenüber der meistbegünstigten Nation bestehenden unterworfen werden, nämlich: 
1. Ladegebühr: 20 Dinarpara per 100 Kilogramm, und nur dort, wo 
der Dienst von den Angestellten des Zollamts besorgt wird; 
2. Waagegeld: 8 Dinarpara per 100 Kilogramm; 
3. Pflastergeld: 10 Dinarpara per 100 Kilogramm; 
4. Lagerzins: 5 Dinarpara per 100 Kilogramm und Tag; diese Taxe 
erhöht sich um 10 Para per 100 Kilogramm und Tag für leicht ent- 
zündbare und explodirende Waaren. 
Es versteht sich, daß die vorstehenden Nebengebühren nur dann und nur 
insoweit erhoben werden können, als die Leistung, für welche sie bezahlt werden 
sollen, thatsächlich und auf Grund der Zollvorschriften oder Gesetze erfolgt. 
Es bleibt übrigens vereinbart, daß jede Verminderung dieser Zuschlags- 
gebühren, welche den Waaren eines dritten Staates zugestanden würde, ohne 
Verzug auch auf die gleichartigen deutschen Boden- und Industrieerzeugnisse An- 
wendung finden soll. 
Artikel X. 
Der gegenwärtige Vertrag findet seine Anwendung auf alle mit Deutschland 
gegenwärtig oder künftig zollvereinten Länder oder Gebietstheile. 
Artikel XlI. 
Der gegenwärtige Vertrag tritt vom 1. Januar 1893 ab an Stelle des 
Handelsvertrages vom 6. Januar 1883 und wird bis zum 31. Dezember 1903 
in Geltung bleiben. 
Falls keiner der vertragschließenden Theile zwölf Monate vor Ablauf der 
bezeichneten Periode seine Absicht, die Wirkungen des Vertrages aufhören zu lassen, 
kundgegeben haben wird, wird derselbe bis zum Ablauf eines Jahres, vom Tage, 
wo einer oder der andere der vertragschließenden Theile ihn gekündigt haben wird, 
in Kraft bleiben. 
Artikel XII. 
Gegenwärtiger Vertrag wird ratifizirt und die Ratifikationen werden sobald 
als möglich in Berlin ausgewechselt werden. 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten denselben unter- 
zeichnet und ihre Siegel beigedrückt. 
So geschehen zu Wien in doppelter Ausfertigung, den 21./9. August 1892. 
(L. S.) H. VII. P. Reuß. (L. S.) G. S. Simics. 
 
	        
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