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Nummer
des serbischeen · Taraabzüge
Generaltarifs Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des
2. /14. April Bruttogewichts.
1892. Dinar. Para.
. 100 kg
25. c) Steinmetzwaaren und Cementmassewaaren (auch -
Waaren aus Gips), wie Grabsteine, Monumente,
Säulen (auch mit Inschriften); Thür- und Fenster-
stöcke, Rinnen, Röhren, Tröge , Stufen u. s. w.
und andere Arbeiten im Gewichte von wenigstens
5 kg, auch in Verbindung mit Holz oder unedlen
Metallen: 1
1.unpolirt ... -«................. «...... - 1—
2.polirt................................... 2.50
Anmerkung: Zum Abschnitt c 1 oder 2 gehören
auch ausnahmsweise Schleifsteine, Lithographiesteine,
Kehlheimer- und Cementplatten, Dachschiefer , ohne
Rücksicht auf das Gewicht. ..
d) Fertige Gegenstände unter 5 kg Gewicht, mit Aus-
nahme der in der Anmerkung zu c ausnahms-
weise angeführten, mit oder ohne Verbindung mit
gewöhnlichen Materialien, soweit sie nicht unter
die Nr. 61 a (Kurzwaaren) fallen:
1.unpolirt 4. — Kisten und Fässern.
2. polirt:::: ... 6.— 9 in Körben.
3 in Ballen und Säcken.
26. Thonwaaren: 1000. Stück
a) 1. Dach= und Mauerziegel aller Art 3.—
2. Gemeine Thonwaaren mit oder ohne Glasur oder
und aus Beguß, gemeines Steinzeug, Thonröhren , Ofen-
b) kacheln, Fliesen; alle diese auch in Verbindung
mit unpolirtem, unlackirtem Holz und ebensolchem 100 kg
Eisen. 2—
aus b) Feine Fayence und Porzellan einfarbig oder weiß,
auch weiß mit farbigen Randstreifen und Ver—
zierungen; irdene Pfeifen; alle diese auch mit (25 in Kisten und Fässern.
Deckeln und Beschlägen aus unedlen Metallen. 8.— 20 in Körben und Ge-
Anmerkung: Hierher gehören auch die in dem . stellen.
vorhergehenden Absatz genannten Waaren, wenn sie
mit solchen Deckeln oder Beschlägen versehen sind.