Nummer
des serbischen Taraabzüge
Generaltarifs . Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des
2./14. April Bruttogewichts.
1892. Dinar. Para.
Noch: » · 100 kg
30. c) 3. Drahtwaaren: alle diese Waaren auch abgefeilt
oder angestrichen, mit oder ohne Verbindung mit
gemeinen Materiallen 12.50
Anmerkung: Hierher gehören auch alle nicht be-
sonders genannten Werkzeuge ohne Unterschied der
Bearbeitung.
Beile, Schaf= und Heckenscheren 3.50 10 in Kisten und Fässem
Schrauben der Nr. 30 . . ....... . .... ... 12— bin Körben. . „
4.] Waaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, Draht oder Rahmen.“ Säcke und
Blech, verzinnt oder verzinkt (Weißblech= und
Weißdrahtwaaren), auch in Verbindung mit an-
deren gemeinen Materialien 15.—
Schlösser und Schlüssel.... . . . . .... ....... ... 15. —
Alle polirten, lackirten, emaillirten und bronzirten
Waaren (mit Ausnahme des emaillirten Koch—
geschirres)) auch in Verbindung mit anderen ge— 13 in Kisten und Fässem.
meinen Materiallllen 25.— 6 in Körben.
Emaillirtes Kochgeschirr 18—. 4 3 Säcken und
d4Gußeisenwaaren oder deren Imitationen:
1. weder abgefeilt, angestrichen, emaillirt, noch mit
anderem Metall oder Metalllegirungen belegt, auch
in Verbindung mit Holz oder mit geschmiedetem
oder gewalztem Eisen * 3.50
Anmerkung: Der Anstrich zum Schutze gegen
Rost bleibt bei der Tarifirung dieser Gegenstände außer
Betracht.
2. abgefeilt, angestrichen (außer zum Schutze gegen Rost),
emaillirt, bronzirt, mit anderem gemeinen Metall
oder einer Metalllegirung belegt, lackirt, auch in 10 in Kisten und Fässern.
Verbindung mit gemeinen Materialien 6.506 in Körben.
b- « 3 in Ballen, Säcken und
· Rahmen.
13 in Kisten und Fässern.
3. polirt.. ... .. ... .. . .. .. .... . .... . . .. . . . . .. 25.— in Körben.
4 in Ballen, Säcken und
Rahmen.